Zwischen Februar und Juli 2021 beging eine Frau acht Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Schweizer Strassen, fünf davon im besonders schweren Bereich. Die gravierendste Fahrt ereignete sich am 25. Juni 2021 auf einer Autobahn: Während mindestens 25 Sekunden war die Frau mit mindestens 238 km/h unterwegs – bei Dunkelheit und mässigem Verkehr. Das Kantonsgericht Glarus verurteilte sie zu vier Jahren Freiheitsstrafe sowie einer bedingten Geldstrafe. Das Glarner Obergericht bestätigte dieses Urteil im November 2025.
Die Verurteilte zog den Fall ans Bundesgericht weiter und verlangte eine deutlich mildere Strafe von höchstens 36 Monaten, wovon maximal 12 Monate zu verbüssen seien. Sie argumentierte unter anderem, die Vorinstanz habe einzelne Tatumstände – etwa die kurze Dauer der Überschreitungen oder die guten Strassenverhältnisse – zu wenig zu ihren Gunsten gewichtet. Zudem beanstandete sie, dass das Gericht bei zwei Fällen Freiheitsstrafen verhängte, obwohl auch Geldstrafen möglich gewesen wären.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es hielt fest, dass die Strafzumessung der Vorinstanz nachvollziehbar und rechtmässig sei. Die Einsatzstrafe von 26 Monaten für die schwerste Fahrt liege angesichts des als mittelschwer beurteilten Verschuldens klar im zulässigen Ermessensbereich. Die weiteren Fahrten wurden entsprechend ihrer Schwere angerechnet und die Gesamtstrafe schrittweise erhöht. Strafmindernd wirkten sich eine zu lange Verfahrensdauer sowie die teilweisen Geständnisse der Frau aus; straferhöhend fiel ins Gewicht, dass sie während des laufenden Verfahrens erneut mehrfach verkehrsrechtlich auffällig wurde – unter anderem mit einer weiteren Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn und einem Unfall wegen ungenügendem Abstand.
Das Bundesgericht betonte, dass es keine eigene Strafzumessung vornimmt und die Einschätzung der Vorinstanz nur korrigiert, wenn diese klar fehlerhaft ist. Dies war vorliegend nicht der Fall. Die Frau muss die Gerichtskosten von 3000 Franken tragen und die vierjährige Freiheitsstrafe antreten.