Eine Frau mietete im Juli 2022 eine Wohnung in Genf auf bestimmte Zeit. Der Mietvertrag lief am 31. Juli 2023 aus. Die Frau weigerte sich jedoch, die Wohnung zu verlassen, und behauptete, der Vertrag sei in ein unbefristetes Mietverhältnis übergegangen. Die Vermieterin, eine Aktiengesellschaft, klagte daraufhin auf Räumung.
Das Genfer Mietgericht gab der Vermieterin im Januar 2025 recht: Die Frau wurde verpflichtet, die Wohnung samt Keller und Parkplatz sofort zu verlassen. Zusätzlich wurde sie verurteilt, der Vermieterin rund 40'200 Franken als Entschädigung für die unberechtigte Nutzung der Räume von November 2023 bis Januar 2025 zu bezahlen. Eine kantonale Berufungsinstanz bestätigte dieses Urteil im Dezember 2025.
Die Mieterin gelangte daraufhin ans Bundesgericht und beantragte gleichzeitig, dass das Urteil vorläufig nicht vollzogen wird. Das Bundesgericht trat auf ihr Rechtsmittel jedoch gar nicht erst ein. Der Grund: Die Frau hatte seit Oktober 2023 – also seit über zwei Jahren – keine einzige Mietzahlung mehr geleistet, obwohl sie gleichzeitig behauptete, das Mietverhältnis bestehe weiter. Dieses Verhalten wertete das Gericht als rechtsmissbräuchlich und auf bloße Verzögerung ausgerichtet.
Weil das Rechtsmittel von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte, wurde auch das Gesuch der Frau um unentgeltliche Rechtspflege – also die Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten durch den Staat – abgelehnt. Die Frau muss die Gerichtskosten von 800 Franken selbst tragen und der Gegenseite zusätzlich 1'000 Franken als Parteientschädigung zahlen.