Eine Frau hatte gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft vom Oktober 2025 geklagt. Das Verfahren betraf einen Tauschvertrag mit der Einwohnergemeinde Arlesheim. Im Februar 2026 reichte sie ihre Klage beim Bundesgericht ein.
Bereits wenige Wochen später, am 9. März 2026, zog die Frau ihre Klage zurück. Die Gemeinde Arlesheim hatte zu diesem Zeitpunkt die rund 40-seitige Klageschrift bereits eingehend studiert und erste Vorbereitungsarbeiten für ihre Antwort aufgenommen. Vom Rückzug erfuhr sie am 10. März 2026 – sechs Tage nach Erhalt der Klageschrift und noch vor Ablauf der ihr gesetzten Frist.
Die Gemeinde beantragte daraufhin eine Entschädigung für den bereits entstandenen Aufwand. Da ihre Angaben zum Arbeitsaufwand unbestritten blieben, anerkannte das Bundesgericht den Anspruch. Bei der Festlegung der Höhe berücksichtigte es unter anderem, dass die Gemeinde verhältnismässig früh vom Rückzug erfahren hatte und deshalb nur ein begrenzter Aufwand entstanden war.
Das Bundesgericht schrieb das Verfahren als erledigt ab. Die Frau muss Gerichtskosten von 800 Franken sowie eine Entschädigung von 2000 Franken an die Gemeinde Arlesheim bezahlen.