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Firma scheitert mit Klage wegen nicht bezahlter Gerichtsgebühr
Eine Westschweizer Firma wollte ein Urteil in einem Arbeitsstreit anfechten. Weil sie die verlangte Vorauszahlung nicht leistete, trat das Gericht gar nicht erst auf die Eingabe ein.

Ein Arbeitsstreit zwischen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus dem Kanton Waadt und einem ehemaligen Mitarbeiter sowie der Arbeitslosenkasse SYNA beschäftigte zuletzt das Bundesgericht. Die Firma hatte das Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts vom 5. Januar 2026 angefochten und Anfang Februar 2026 eine entsprechende Eingabe in Lausanne eingereicht.

Das Bundesgericht forderte die Firma daraufhin auf, bis zum 27. Februar 2026 einen Kostenvorschuss von 500 Franken zu bezahlen. Diese Vorauszahlung ist nötig, damit das Gericht überhaupt auf eine Eingabe eintreten kann. Die Firma leistete die Zahlung nicht fristgerecht, worauf ihr das Gericht eine zweite, verlängerte Frist bis zum 20. März 2026 einräumte.

Auch diese Nachfrist liess die Firma ungenutzt verstreichen. Da der Kostenvorschuss bis zum Ablauf der verlängerten Frist nicht einging, trat das Bundesgericht auf die Eingabe nicht ein. Das Verfahren wurde damit ohne inhaltliche Prüfung des Falles beendet. Zusätzlich auferlegte das Gericht der Firma Gerichtskosten von 300 Franken.

Das Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts zugunsten des Arbeitnehmers und der Arbeitslosenkasse bleibt damit rechtskräftig. Die Firma hat keine weiteren Rechtsmittel mehr, um das Ergebnis des Arbeitsstreits anzufechten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 24. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 4A_71/2026