Symbolbild
Griechin muss die Schweiz trotz neuer Geschäftsdokumente verlassen
Eine Griechin wollte ihr Aufenthaltsrecht mit neuen Belegen retten. Die Richter lehnten dies ab, weil die Dokumente zu spät entstanden.

Eine 1958 geborene Griechin lebt seit 2018 in der Schweiz und hatte eine Aufenthaltsbewilligung für selbstständige Erwerbstätigkeit im Kanton Zürich. Nachdem sie 2022 das Rentenalter erreichte, bezieht sie eine sehr geringe AHV-Rente von 120 Franken pro Monat sowie Ergänzungsleistungen von knapp 2900 Franken monatlich. Das Migrationsamt Zürich widerrief ihre Aufenthaltsbewilligung im September 2024 mit der Begründung, sie habe nie tatsächlich eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt und habe daher auch kein Recht, nach der Pensionierung in der Schweiz zu bleiben.

Alle Rechtsmittel auf kantonaler Ebene blieben erfolglos. Im Januar 2026 wies das Bundesgericht ihre Beschwerde ebenfalls ab: Weder aus dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU noch aus dem Recht auf Schutz des Privatlebens ergebe sich ein Anspruch auf weiteren Aufenthalt. Im März 2026 versuchte die Frau, dieses Urteil mit einem neuen Antrag nochmals überprüfen zu lassen. Sie reichte dabei zusätzliche Unterlagen ein, die die Geschäftstätigkeit ihrer GmbH belegen sollten – darunter Rechnungen, Zahlungsnachweise, eine Bestätigung einer Treuhandgesellschaft sowie eine Liquiditätsplanung.

Die Richter wiesen diesen Antrag jedoch ab. Der entscheidende Grund: Sämtliche neuen Dokumente stammen aus der Zeit nach dem letzten kantonalen Urteil vom November 2025 – teilweise sogar nach dem Bundesgerichtsurteil vom Januar 2026. Die GmbH wurde erst am 19. November 2025 im Handelsregister eingetragen, also nach dem kantonalen Entscheid. Eine nachträgliche Überprüfung eines Urteils ist aber nur möglich, wenn jemand Tatsachen oder Beweise vorlegt, die bereits vor dem Urteil bestanden, aber damals nicht bekannt waren. Neu entstandene Fakten zählen nicht.

Das Gericht hielt ausserdem fest, dass ein solches Verfahren nicht dazu dient, einen Entscheid, den man für falsch hält, einfach neu beurteilen zu lassen. Die Frau muss die Schweiz damit verlassen. Gerichtskosten wurden ihr ausnahmsweise keine auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 27. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2F_5/2026