Symbolbild
Polnischer Rentner darf in der Schweiz bleiben
Ein polnischer Mann kämpfte um sein Aufenthaltsrecht in der Schweiz. Die Richter entschieden: Er darf bleiben – sein Aufenthaltstitel muss verlängert werden.

Ein 1955 geborener polnischer Staatsangehöriger lebte seit 2009 in der Schweiz und arbeitete zunächst bei einem Schweizer Unternehmen. Ende Januar 2018 wurde ihm aus organisatorischen Gründen gekündigt. Bis zu seinem 65. Geburtstag im April 2020 bezog er Arbeitslosengelder und war auf Stellensuche. Seither lebt er von einer kleinen Schweizer Altersrente sowie Ergänzungsleistungen und bescheidenen Renten aus Polen und Griechenland.

Als der Mann 2024 die Verlängerung seines Aufenthaltstitels beantragte, lehnte das Solothurner Migrationsamt ab und ordnete seine Ausreise an. Auch das kantonale Verwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung: Der Mann habe kein Recht mehr, in der Schweiz zu bleiben. Er gelangte daraufhin ans Bundesgericht.

Die Bundesrichterinnen und Bundesrichter kamen zu einem anderen Schluss. Entscheidend war, dass der Mann bis zu seinem 65. Geburtstag durchgehend Anspruch auf Arbeitslosengelder hatte – und damit seinen Status als Arbeitnehmer im Sinne des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU nie verloren hatte. Wer seinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung noch nicht ausgeschöpft hat, gilt weiterhin als Arbeitnehmer. Da der Mann zudem seit mindestens drei Jahren in der Schweiz wohnte und bei der Aufgabe seiner Erwerbstätigkeit das Rentenalter erreicht hatte, erfüllte er alle Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht nach dem Freizügigkeitsabkommen. Dieser Umstand war der Vorinstanz offenbar entgangen.

Das Bundesgericht hob das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und wies das Migrationsamt an, den Aufenthaltstitel des Mannes zu verlängern. Der Kanton Solothurn muss zudem die Anwaltskosten des Mannes für das bundesgerichtliche Verfahren von 2500 Franken übernehmen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 27. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2C_129/2025