Symbolbild
Gefangener muss Zahnarztkosten selbst bezahlen
Ein Gefangener im Wallis wollte, dass der Kanton seine Zahnarztbehandlung bezahlt. Die Richter lehnten seinen Antrag ab.

Ein Gefangener im Kanton Wallis litt an einer chronischen Zahnfleischerkrankung und verlangte, dass der Kanton die Kosten für seine Zahnarztbehandlung übernimmt. Er stützte sich dabei auf ein Angebot einer Zahnklinik vom Juli 2024. Die zuständige kantonale Behörde lehnte dieses Gesuch jedoch ab: Ein unabhängiger Zahnarzt hatte den Mann im August 2025 untersucht und festgestellt, dass er trotz seiner Erkrankung normal kauen konnte und weder akute Schmerzen noch eine dringende Behandlungsbedürftigkeit vorlagen. Empfohlen wurden lediglich vorbeugende Massnahmen wie eine Zahnsteinentfernung unter Betäubung sowie halbjährliche Kontrolltermine.

Der Gefangene akzeptierte diese Entscheidung nicht und wandte sich ans Walliser Kantonsgericht. Dieses bestätigte jedoch die Beurteilung der Behörde: Die ärztlichen Berichte vom August und Oktober 2025 seien ausreichend detailliert, objektiv und überzeugend. Da der Gefangene kein Härtefall sei und auf seinem Konto ein Guthaben von rund 2'500 Franken vorhanden sei, müsse er die empfohlenen Behandlungskosten selbst tragen – so sieht es das kantonale Recht vor.

Daraufhin gelangte der Mann ans Bundesgericht. Dort scheiterte er jedoch bereits an formalen Anforderungen: Wer vor Bundesgericht klagt, muss genau begründen, inwiefern das vorinstanzliche Urteil gegen das Recht verstösst. Der Gefangene beschränkte sich jedoch darauf, seine eigene Sicht der Dinge darzustellen und die Beweiswürdigung des Kantonsgerichts pauschal zu kritisieren, ohne konkret aufzuzeigen, wo ein Rechtsfehler vorliegen soll. Insbesondere legte er nicht dar, weshalb die Ablehnung eines weiteren Gutachtens willkürlich gewesen sein soll.

Das Bundesgericht trat deshalb auf die Eingabe nicht ein. Den Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege – also die Befreiung von Gerichtskosten – wies es ebenfalls ab, da die Beschwerde von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Der Gefangene muss Gerichtskosten von 500 Franken bezahlen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 27. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_317/2026