Im Mittelpunkt des Falls steht eine gefälschte Schiedsgerichtsentscheidung, die 2014 in Genf erstellt wurde. Ein kuwaitischer Politiker hatte Videoaufnahmen verbreitet, die angeblich zeigten, wie zwei andere kuwaitische Politiker in illegale Transaktionen verwickelt waren und sogar den Sturz des Emirs geplant hatten. Nachdem der kuwaitische Premierminister öffentlich erklärte, die Videos seien gefälscht, liessen der Politiker und seine Vertrauensleute durch mehrere Genfer Anwälte ein fingiertes Schiedsverfahren durchführen. Das daraus resultierende Schiedsurteil bescheinigte die Echtheit der Videos – obwohl das Verfahren von Anfang an konstruiert war.
Mit diesem gefälschten Dokument trat der kuwaitische Politiker am 14. Juni 2014 im Fernsehen auf und reichte zwei Tage später Strafanzeige gegen die beiden beschuldigten Politiker ein. Einer von ihnen, ein ehemaliger Parlamentsabgeordneter, wurde dadurch schwer in seiner Ehre verletzt und musste sich einem Strafverfahren stellen. Das kuwaitische Verfahren wurde schliesslich eingestellt, nachdem Gutachter festgestellt hatten, dass die Videos manipuliert worden waren. Der betroffene Parlamentarier ist inzwischen verstorben; seine Witwe und seine Kinder forderten vor Schweizer Gerichten eine Entschädigung für das erlittene Leid.
Die Genfer Gerichte verurteilten die beteiligten Anwälte wegen Urkundenfälschung, lehnten jedoch die Zivilforderungen der Erben ab. Das Bundesgericht bestätigt diesen Entscheid. Es hält fest, dass der entscheidende Schaden – die öffentliche Bloßstellung im kuwaitischen Fernsehen und die Strafanzeige – nicht in der Schweiz, sondern in Kuwait entstanden ist. Die Schweizer Gerichte hätten die Anwälte nur für die Erstellung der gefälschten Urkunde in der Schweiz verurteilt, nicht aber für deren spätere Verwendung in Kuwait. Für Schäden aus dieser Verwendung seien die Schweizer Behörden nicht zuständig.
Die Erben hatten argumentiert, ihr Vater sei zunächst durch die Videoaffäre und dann ein zweites Mal durch das gefälschte Schiedsurteil in seiner Persönlichkeit verletzt worden – zwei voneinander unabhängige Angriffe auf seine Ehre. Das Bundesgericht lässt diese Unterscheidung zwar grundsätzlich gelten, betont aber, dass der zweite Schaden durch Handlungen in Kuwait verursacht wurde, die ausserhalb der Zuständigkeit der Schweizer Justiz liegen. Die Erben müssen zudem die Gerichtskosten von 3000 Franken gemeinsam tragen.