Eine Börse und ihr zugehöriges Regulierungsorgan hatten sich gegen eine Massnahme der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA gewehrt. Die FINMA hatte im September 2025 eine unabhängige Prüferin eingesetzt, um das Handelsüberwachungssystem «Prometheus» auf seine Wirksamkeit bei der Erkennung von Insiderhandel und Marktmanipulation zu untersuchen. Das Regulierungsorgan ist für die Handelsüberwachung der Börse zuständig und setzt dafür künftig ausschliesslich dieses System ein.
Die beiden Firmen wehrten sich gegen die Einsetzung der Prüferin und verlangten zunächst, dass die FINMA-Verfügung während des laufenden Verfahrens nicht vollzogen werden dürfe. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte dieses Gesuch im Dezember 2025 ab. Daraufhin zogen die Firmen den Fall ans höchste Gericht weiter und beantragten erneut, den Vollzug der FINMA-Massnahme vorläufig zu stoppen. Auch diese Anträge wurden abgewiesen.
Im März 2026 zogen die beiden Firmen ihre Klage schliesslich zurück. Zu diesem Zeitpunkt war das Verfahren bereits spruchreif und ein Urteilsentwurf hatte bereits unter den Richtern zirkuliert. Da der Rückzug einer Klage rechtlich als Unterliegen gilt, wurden den Firmen die Verfahrenskosten von insgesamt 5000 Franken auferlegt. Sie haften dafür gemeinsam und je zur Hälfte.
Der Fall zeigt, wie die FINMA ihre Aufsichtspflicht über Finanzmarktinfrastrukturen wahrnimmt: Sie kann unabhängige Prüfer einsetzen, um sicherzustellen, dass Überwachungssysteme an Börsen tatsächlich wirksam funktionieren. Die betroffenen Firmen hatten keine Möglichkeit, diese Massnahme gerichtlich zu stoppen.