Ein unverheiratetes Paar trennte sich im März 2024. Seither streiten die Eltern eines 2022 geborenen Kindes vor Gericht um das Besuchsrecht des Vaters. Die Auseinandersetzungen blieben nicht auf die Gerichtssäle beschränkt: Der Vater bedrohte die Mutter mehrfach verbal und wurde im April 2025 handgreiflich – in Anwesenheit des gemeinsamen Kindes. Daraufhin wurde sein Besuchsrecht vorläufig entzogen.
Im Mai 2025 eskalierte die Situation erneut: Der Vater verfolgte die Mutter und das Kind auf der Strasse, bedrohte sie und schlug ihr das Mobiltelefon aus der Hand – wiederum vor den Augen des weinenden Kindes. Er wurde daraufhin in Untersuchungshaft genommen. Parallel dazu verhängte das Zivilgericht ein Annäherungs- und Kontaktverbot gegenüber der Mutter, ihrem Arbeitsort und der Kindertagesstätte. Auch die Strafbehörden wurden eingeschaltet.
Die kantonale Kinderschutzbehörde bestätigte Ende Oktober 2025 das vorläufige Besuchsverbot und ordnete ein psychiatrisches Gutachten über die familiäre Situation an. Der Vater wehrte sich dagegen und verlangte unter anderem sofortige begleitete Besuche sowie einen anderen Beistand für das Kind. Das Kantonsgericht wies seine Beschwerde im Dezember 2025 als offensichtlich unbegründet ab. Der Vater zog den Fall weiter ans höchste Gericht.
Dieses kommt zum selben Schluss: Das vorläufige Besuchsverbot ist angesichts des Verhaltens des Vaters gerechtfertigt und verhältnismässig. Selbst ein begleitetes Besuchsrecht in einem geschützten Rahmen sei nicht umsetzbar, solange nicht gewährleistet sei, dass der Vater sich an die Regeln halte. Das Gutachten über die Erziehungsfähigkeit beider Elternteile müsse zunächst abgeschlossen werden, bevor die Situation neu beurteilt werden könne. Das Gericht wies die Beschwerde des Vaters ab, soweit es darauf eintrat, und auferlegte ihm die Verfahrenskosten von 2500 Franken.