Ein Mann erhob Beschwerde gegen einen Entscheid des Zürcher Obergerichts in einer Darlehensstreitigkeit. Das Bundesgericht forderte ihn auf, innerhalb einer bestimmten Frist einen Kostenvorschuss von 500 Franken zu leisten – eine übliche Voraussetzung, damit ein Verfahren überhaupt behandelt wird.
Da der Mann den Betrag nicht fristgerecht einzahlte, erhielt er eine letzte, nicht verlängerbare Nachfrist bis zum 20. März 2026. Das Gericht wies ihn ausdrücklich darauf hin, dass seine Beschwerde andernfalls nicht behandelt würde. Auch diese Nachfrist liess der Mann ungenutzt verstreichen.
Das Bundesgericht trat deshalb auf die Beschwerde nicht ein. Das bedeutet: Der Entscheid des Zürcher Obergerichts bleibt bestehen, ohne dass er inhaltlich überprüft wurde. Zusätzlich wurden dem Mann Gerichtskosten von 300 Franken auferlegt.