Ein Ehepaar aus dem Kanton Waadt stritt mit den Steuerbehörden über kantonale und kommunale Steuern sowie die direkte Bundessteuer für die Jahre 2017 bis 2019 und 2021. Nachdem das Waadtländer Kantonsgericht am 16. Februar 2026 ein Urteil gegen das Paar gefällt hatte, wollten die beiden diesen Entscheid beim Bundesgericht anfechten.
Für eine solche Beschwerde gilt eine Frist von 30 Tagen ab Zustellung des Urteils. Das Urteil des Kantonsgerichts wurde dem Ehepaar gemäss der Sendungsverfolgung der Schweizerischen Post am Samstag, 21. Februar 2026, zugestellt. Die 30-tägige Frist lief damit am Montag, 23. März 2026, ab.
Das Ehepaar schickte seine Beschwerde jedoch erst am Mittwoch, 25. März 2026, per Post an das Bundesgericht – zwei Tage nach Ablauf der Frist. Solche Fristen sind gesetzlich strikt geregelt und können nicht erstreckt werden. Das Bundesgericht hatte deshalb keine andere Möglichkeit, als auf die Beschwerde nicht einzutreten.
Angesichts der Umstände verzichtete das Bundesgericht ausnahmsweise auf die Erhebung von Gerichtskosten. Das Gesuch des Ehepaars um Befreiung von allfälligen Gerichtskosten wurde damit gegenstandslos. Der Steuerstreit ist für das Paar damit endgültig abgeschlossen – das Urteil des Kantonsgerichts bleibt bestehen.