Symbolbild
Mann scheitert mit Klage wegen unzureichender Begründung
Ein Mann wollte eine Strafuntersuchung wegen Untreue und Geldwäscherei erzwingen. Seine Klage wurde abgewiesen, weil er nicht direkt betroffen war.

Im Zentrum des Falls steht ein Mann, der beim Genfer Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen Untreue und Geldwäscherei erstattet hatte. Die Staatsanwaltschaft lehnte es jedoch ab, eine Untersuchung einzuleiten. Der Mann wehrte sich dagegen vor dem Genfer Kantonsgericht – ohne Erfolg: Das Gericht erklärte seine Beschwerde für unzulässig, weil er durch die angezeigten Straftaten nicht direkt in seinen eigenen Rechten betroffen sei.

Der Grund: Die angezeigten Handlungen hätten allenfalls das Vermögen einer anderen Person geschädigt – jener Frau, in deren Namen der Mann eine Vollmacht besass. Nur diese Frau gelte als direkt Geschädigte und wäre daher berechtigt gewesen, gegen die Einstellung der Untersuchung vorzugehen. Eine Vollmacht allein verleihe dem Bevollmächtigten keine solche Stellung.

Vor dem Bundesgericht versuchte der Mann, seinen Standpunkt mit neuen Argumenten zu stützen. Er behauptete, selbst einen finanziellen Schaden erlitten zu haben, und legte einen angeblichen Mandats- und Treuhandvertrag vor. Darin soll die betreffende Frau ihm 50 Prozent der Erbschaft ihres verstorbenen Sohnes versprochen haben. Das Bundesgericht liess diese neuen Behauptungen und Dokumente jedoch nicht zu, da im Verfahren vor dem Bundesgericht grundsätzlich keine neuen Tatsachen und Beweise eingebracht werden dürfen.

Das Bundesgericht stellte ausserdem fest, dass der Mann nicht ausreichend dargelegt hatte, weshalb die kantonale Instanz das Recht verletzt haben soll. Seine Eingabe genügte den formellen Anforderungen an eine Beschwerde nicht. Das Bundesgericht trat deshalb auf die Klage nicht ein und auferlegte dem Mann Gerichtskosten von 800 Franken.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_271/2026