Ein Mann aus dem Bezirk Riviera-Pays-d'Enhaut im Kanton Waadt wehrte sich gegen eine provisorische Pfändung, die das zuständige Betreibungsamt gegen ihn eingeleitet hatte. Im Oktober 2025 reichte er Klage gegen den entsprechenden Pfändungsbescheid ein. Das zuständige Bezirksgericht wies diese Klage Anfang Februar 2026 ab.
Der Mann zog den Entscheid weiter ans Kantonsgericht und verlangte dabei, dass die Pfändung bis zum Abschluss des Verfahrens ausgesetzt werde. Das Kantonsgericht lehnte dieses Gesuch um aufschiebende Wirkung ab. Dagegen gelangte der Mann im März 2026 ans Bundesgericht und beantragte erneut, dass die Pfändung vorläufig gestoppt werde.
Noch bevor das Bundesgericht über diesen Antrag entscheiden konnte, fällte das Waadtländer Kantonsgericht am 20. März 2026 seinen Entscheid in der Hauptsache: Es trat auf den Weiterzug des Mannes gar nicht erst ein, weil dieser die formellen Voraussetzungen nicht erfüllte. Damit war das Verfahren vor dem Kantonsgericht abgeschlossen.
Da das kantonale Verfahren nun beendet ist, hat die Frage, ob die Pfändung hätte ausgesetzt werden sollen, keine praktische Bedeutung mehr. Das Bundesgericht schrieb den Fall deshalb ohne inhaltliche Beurteilung ab. Gerichtskosten werden keine erhoben.