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Mann scheitert mit Klage gegen Kanton wegen nicht bezahltem Kostenvorschuss
Ein Mann klagte den Kanton Basel-Landschaft auf über 500'000 Franken. Weil er einen Prozesskostenvorschuss nicht zahlte, kam es nie zu einem Verfahren.

Ein Mann reichte im September 2025 beim Kanton Basel-Landschaft eine Klage ein und warf verschiedenen Justizbehörden schwerwiegende Pflichtverletzungen vor. Er forderte zunächst 375'000 Franken Schadenersatz – eine Summe, die er in späteren Eingaben schrittweise auf über eine halbe Million Franken erhöhte. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft übernahm den Fall und verlangte von ihm einen Kostenvorschuss von 5'000 Franken.

Der Mann gab an, er lebe von der Sozialhilfe und könne diesen Betrag nicht aufbringen. Das Gericht setzte ihm daraufhin eine Frist, um ein Gesuch um Befreiung von den Verfahrenskosten einzureichen. Doch der Mann erklärte in einer späteren Eingabe, er habe ein solches Gesuch gar nie gestellt – und reichte auch innerhalb der gesetzten Frist keine Unterlagen zu seiner finanziellen Lage ein. Stattdessen verlangte er, dass ein Richter wegen Befangenheit in den Ausstand treten solle.

Das Kantonsgericht mahnte den Mann schriftlich und setzte ihm eine letzte Frist bis Ende Februar 2026. Da er den Vorschuss auch dann nicht bezahlte, trat das Gericht auf seine Klage nicht ein – das heisst, es prüfte sie inhaltlich gar nicht erst. Dagegen wandte sich der Mann ans Bundesgericht. Er argumentierte, nicht das Kantonsgericht, sondern der Regierungsrat wäre für seinen Fall zuständig gewesen.

Das Bundesgericht wies dieses Argument zurück. Der Mann habe nicht konkret dargelegt, weshalb der Regierungsrat zuständig sein sollte, und habe keine entsprechende Gesetzesnorm genannt. Auch seine weiteren Einwände – etwa eine angebliche Verletzung des rechtlichen Gehörs oder eine unzulässige «Kostenbarriere» – seien zu wenig begründet gewesen. Das Bundesgericht trat deshalb auch auf seine Beschwerde nicht ein und auferlegte ihm reduzierte Gerichtskosten von 500 Franken.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 29. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2C_146/2026