Symbolbild
Bäcker-Pâtissier scheitert mit Klage gegen seine Steuerberater
Ein Bäcker-Pâtissier wollte seine Steuerberater für eine hohe Steuerrechnung haftbar machen. Die Richter lehnten dies ab, weil kein klarer Zusammenhang zwischen Beratungsfehlern und dem Schaden bestand.

Ein Bäcker-Pâtissier aus dem Kanton Waadt verkaufte 2008 seine Gesellschaft sowie seine drei Verkaufsläden für insgesamt rund 1,74 Millionen Franken. Die Steuerbehörden qualifizierten den Gewinn aus dem Verkauf der Gesellschaftsanteile – rund 1,35 Millionen Franken – als steuerbares Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit. Die Gesamtsteuerrechnung belief sich auf über 600'000 Franken. Der Bäcker war der Ansicht, sein langjähriger Treuhänder und eine später mandatierte Treuhandfirma hätten ihn falsch beraten und hätten ihm Wege aufzeigen müssen, diese Steuerbelastung zu vermeiden.

Der Bäcker klagte auf Schadenersatz in Höhe von insgesamt rund 760'000 Franken. Er warf dem ersten Treuhänder vor, ihn nicht korrekt über die steuerlichen Folgen des Verkaufs informiert zu haben. Der Treuhandfirma, die später beigezogen wurde, machte er zum Vorwurf, keine Konstruktion vorgeschlagen zu haben, die eine Besteuerung des Verkaufsgewinns verhindert hätte. Beide kantonalen Instanzen wiesen die Klage ab.

Das oberste Gericht bestätigte diesen Entscheid. Zwar anerkannten die Richter, dass der erste Treuhänder seine Informationspflicht verletzt hatte, indem er die steuerlichen Risiken des Verkaufs unterschätzte. Doch fehlte es am notwendigen Zusammenhang zwischen diesem Fehler und dem eingetretenen Schaden: Der Bäcker hatte weder behauptet noch bewiesen, dass er auf den Verkauf verzichtet hätte, wenn er die wahren Steuerfolgen gekannt hätte. Auch aus der allgemeinen Lebenserfahrung ergebe sich nicht, dass jemand auf einen Verkaufsgewinn von fast 1,5 Millionen Franken verzichtet hätte, weil darauf Steuern von über 600'000 Franken anfallen.

Zusätzlich hielten die Richter fest, dass der Bäcker 2011 ein Vergleichsangebot der Steuerbehörden abgelehnt hatte, das zu einer Steuerersparnis von rund 334'000 Franken geführt hätte. Stattdessen führte er das Verfahren bis vor das oberste Gericht, in der Hoffnung, gar keine Steuern zahlen zu müssen – obwohl die Erfolgsaussichten gering waren. Dieses Verhalten wirkte sich zu seinen Ungunsten aus. Der Bäcker muss nun die Gerichtskosten von 9'500 Franken tragen und der Treuhandfirma eine Entschädigung von 10'500 Franken bezahlen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 30. April 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4A_118/2025