Symbolbild
Ehefrau scheitert mit Klage nach schwerem Arbeitsunfall ihres Mannes
Ein Arbeiter stürzte beim Baumfällen aus acht Metern Höhe und ist seither schwer invalid. Seine Frau wollte eine Strafverfolgung des Arbeitgebers erzwingen – ohne Erfolg.

Im November 2017 erlitt ein erfahrener Arbeiter bei einem Forstunternehmen in Graubünden einen schweren Unfall: Während er auf einem Baum in acht bis zehn Metern Höhe mit der Motorsäge arbeitete, durchtrennte er versehentlich sein Halteseil und stürzte in die Tiefe. Er erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und ist seither dauerhaft urteilsunfähig und invalid. Die Staatsanwaltschaft Graubünden stellte das Strafverfahren gegen den Arbeitgeber und dessen Mitarbeiter zweimal ein – zuletzt im August 2021.

Die Ehefrau des Verunglückten wehrte sich gegen diese Einstellung und verlangte, dass der Arbeitgeber sowie mehrere Vorgesetzte wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung angeklagt werden. Sie argumentierte, das Unternehmen habe seine Sicherheitspflichten verletzt und die Mitarbeiter nicht ausreichend überwacht. Das Kantonsgericht Graubünden wies ihre Beschwerde im Februar 2023 ab, woraufhin sie den Fall ans Bundesgericht weiterzog.

Das Bundesgericht bestätigte nun die Einstellung des Strafverfahrens. Es kam zum Schluss, dass die kantonalen Behörden den Fall nach einer früheren Rückweisung sorgfältig und vollständig neu untersucht hatten. Der verunglückte Arbeiter war nicht nur ausreichend ausgebildet, sondern galt im Betrieb selbst als Fachmann und Instruktor für Absturzsicherung. Er wusste, dass bei Arbeiten mit der Motorsäge auf Bäumen zwingend zwei Sicherungsseile verwendet werden müssen – und er wusste auch, dass ein Seil mit Stahlseele durch eine Motorsäge durchtrennt werden kann. Das Unternehmen verfügte zudem über ein aktuelles Sicherheitskonzept, führte regelmässige Schulungen durch und überprüfte die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch unangemeldete Kontrollen.

Die Richter kamen zum Schluss, dass der Unfall darauf zurückzuführen ist, dass der Arbeiter das zweite Sicherungsseil nicht verwendet hatte – eine elementare Sicherheitsregel, die er selbst anderen beigebracht hatte. Ein Verschulden des Arbeitgebers oder der Vorgesetzten sei nicht wahrscheinlich. Die Beschwerde der Ehefrau wurde abgewiesen; sie und ihr Mann müssen die Gerichtskosten von 3000 Franken tragen. Der Ehemann selbst konnte am Verfahren nicht teilnehmen, weil er seine Zivilforderungen bereits bei einem anderen Gericht eingereicht hatte.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 30. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_85/2023