Symbolbild
Vater muss Tochter der Mutter für Besuche überlassen
Ein Walliser Vater wollte das Besuchsrecht der Mutter verhindern. Die Richter bestätigten das französische Urteil und die tägliche Geldstrafe.

Ein in der Schweiz lebender Vater und eine in Frankreich lebende Mutter streiten um das Besuchsrecht für ihre gemeinsame Tochter, die 2018 geboren wurde. Die Eltern hatten 2021 in den USA eine Scheidungsvereinbarung getroffen, die dem Vater das Sorgerecht zusprach und der Mutter ein begleitetes Besuchsrecht einräumte. Im Jahr 2024 entschied ein französisches Familiengericht in Bergerac, dass die Mutter ihre Tochter regelmässig sehen darf – an jedem zweiten Wochenende und während der Schulferien.

Der Vater weigerte sich jedoch, die Tochter der Mutter zu übergeben. Er begründete dies mit angeblichen Sicherheitsbedenken. Ein Walliser Bezirksgericht erklärte das französische Urteil daraufhin in der Schweiz für vollstreckbar und ordnete an, dass der Vater die Tochter zur Mutter bringen muss. Für jeden Tag, an dem das Kind nicht bei der Mutter verbringen konnte, wurde dem Vater eine Geldstrafe von 500 Franken angedroht. Der Vater zog diesen Entscheid weiter – zunächst ans Walliser Kantonsgericht, dann ans höchste Gericht der Schweiz.

Vor den Richtern machte der Vater geltend, das französische Gericht sei für den Fall gar nicht zuständig gewesen, weil das Kind bereits in der Schweiz lebe. Dieses Argument liessen die Richter nicht gelten. Sie stellten fest, dass der Vater die Frage der Zuständigkeit während des gesamten französischen Verfahrens nie aufgeworfen hatte – obwohl er dazu mehrfach Gelegenheit gehabt hätte. Wer eine solche Einwendung erst dann vorbringt, wenn ein Urteil gegen ihn vollstreckt werden soll, handelt widersprüchlich und verstösst gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Zudem hatte der Vater in seinen eigenen Eingaben ausdrücklich eingeräumt, die Tochter der Mutter an zahlreichen Wochenenden und während der Ferien nicht übergeben zu haben.

Die Richter wiesen die Beschwerde des Vaters ab, soweit sie überhaupt darauf eintraten. Der Vater muss die Gerichtskosten von 3000 Franken tragen und der Mutter zudem eine Entschädigung von 500 Franken zahlen. Das französische Urteil bleibt in der Schweiz vollstreckbar, und die tägliche Geldstrafe bei Nichtbefolgen ist weiterhin gültig.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 30. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_137/2026