Symbolbild
Junger Kosovare muss die Schweiz trotz laufender Lehre verlassen
Ein junger Kosovare wollte für seine Berufslehre in der Schweiz bleiben. Die Richter lehnten sein Gesuch ab.

Der 2005 geborene Kosovare lebte seit 2020 mit einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz, weil sein Vater mit einer italienischen Staatsangehörigen verheiratet war. Im Jahr 2022 widerrief das Zürcher Migrationsamt die Bewilligungen des jungen Mannes, seines Vaters und dessen Ehefrau – der Verdacht bestand, dass es sich um eine Scheinehe handelte. Alle Rechtsmittel dagegen blieben ohne Erfolg, und das Bundesgericht bestätigte den Widerruf im Juni 2024 endgültig.

Noch während der laufenden Ausreisefrist stellte der junge Mann im Herbst 2024 ein neues Gesuch: Er hatte im August 2023 eine Berufslehre begonnen und wollte diese in der Schweiz abschliessen dürfen. Das Migrationsamt trat auf das Gesuch gar nicht erst ein und forderte ihn auf, die Schweiz sofort zu verlassen. Auch die kantonalen Behörden und das Zürcher Verwaltungsgericht wiesen seine Rechtsmittel ab.

Vor Bundesgericht berief sich der junge Mann auf sein Recht auf Privatleben sowie auf eine Sonderregelung, die es Personen ohne gültige Bewilligung unter bestimmten Umständen erlaubt, für eine Berufslehre in der Schweiz zu bleiben. Das Bundesgericht hielt jedoch fest, dass es sich bei beiden Möglichkeiten um Ermessensentscheide der Behörden handelt – also um Fälle, in denen kein gesetzlicher Anspruch auf eine Bewilligung besteht. Damit ist der Weg ans Bundesgericht in solchen Fragen grundsätzlich verschlossen.

Das Gericht prüfte zudem, ob der junge Mann eine besonders ausgeprägte Verwurzelung in der Schweiz nachweisen könnte, was ausnahmsweise einen Anspruch auf Aufenthalt begründen könnte. Seine allgemeinen Hinweise auf gute Sprachkenntnisse und soziale Kontakte reichten dafür nicht aus. Das Bundesgericht trat auf seine Beschwerde nicht ein. Der junge Mann muss die Schweiz verlassen und die Verfahrenskosten von 800 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 30. April 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2C_217/2026