Die Gemeinde Biberist (SO) stimmte am 28. September 2025 über eine vollständige Überarbeitung ihrer Gemeindeordnung ab. Die Vorlage wurde mit 61 Prozent der Stimmen deutlich angenommen. Zwei stimmberechtigte Einwohner – Zvezdan Sataric und Sven Waser – wollten die Abstimmung im Nachhinein annullieren. Sie argumentierten, die Abstimmungsbotschaft der Gemeinde sei mangelhaft gewesen und habe die Stimmberechtigten nicht ausreichend und ausgewogen informiert.
Konkret beanstandeten die beiden Männer, dass die Botschaft die Vor- und Nachteile der neuen Gemeindeordnung nicht gleichgewichtig dargestellt habe. Zudem seien die Bedenken, die an einer vorbereitenden Gemeindeversammlung im Juni 2025 geäussert worden waren, in der Botschaft nicht erwähnt worden. Auch die ergänzenden Informationsquellen – ein Zeitungsartikel in der Solothurner Zeitung und das Protokoll der Gemeindeversammlung auf der Gemeindewebsite – seien ungenügend gewesen, um eine freie Meinungsbildung zu ermöglichen.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn hatte die Klage bereits abgewiesen und festgehalten, dass die Abstimmungsbotschaft zwar gewisse Mängel aufgewiesen habe, diese aber nicht schwerwiegend genug gewesen seien, um die freie Willensbildung der Stimmberechtigten wesentlich zu beeinträchtigen. Zudem sei das Abstimmungsresultat mit einem Unterschied von über 600 Stimmen sehr klar ausgefallen. Das Bundesgericht bestätigte diese Einschätzung. Es hielt fest, dass die Beschwerdeführer nicht darlegen konnten, weshalb das klare Ergebnis ohne den Mangel in der Botschaft anders hätte ausfallen können. Wer eine Abstimmung anfechten will, muss zumindest plausibel machen, dass der gerügte Fehler das Ergebnis beeinflusst haben könnte.
Das Gericht betonte zudem, dass die Stimmberechtigten insgesamt ausreichend informiert waren: Die Abstimmungsunterlagen enthielten den vollständigen Wortlaut der neuen Gemeindeordnung sowie Erläuterungen zu den wichtigsten Änderungen. Die Medien berichteten über die Vorlage, und das Protokoll der Gemeindeversammlung war auf der Website der Gemeinde zugänglich. Damit waren genügend Informationsquellen vorhanden, um sich eine sachliche Meinung bilden zu können. Die Klage wurde abgewiesen, die beiden Männer müssen die Gerichtskosten von 1000 Franken gemeinsam tragen.