Symbolbild
Brasilianerin muss die Schweiz nach Flaschenwurf verlassen
Eine Frau warf in Zürich eine Bierflasche gegen den Kopf einer anderen Frau. Die Landesverweisung für fünf Jahre bleibt bestehen.

In einer Seitengasse in Zürich gerieten zwei Frauen im August 2023 nach Mitternacht in Streit. Nach einer kurzen Trennung durch Umstehende eskalierte die Situation: Eine brasilianische Frau holte weit aus und schleuderte eine Bierflasche mit voller Wucht aus rund eineinhalb Metern Entfernung gegen den Kopf ihrer Kontrahentin. Das Opfer erlitt eine tiefe Schnittwunde oberhalb des Auges, einen Nasenbruch und ein Schädel-Hirn-Trauma.

Das Zürcher Obergericht verurteilte die Frau wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten und verwies sie für fünf Jahre des Landes. Die Frau wehrte sich dagegen und verlangte einen Freispruch. Sie machte geltend, sie habe die andere Frau nicht verletzen wollen und sei zudem alkoholisiert gewesen. Das Bundesgericht wies diese Argumente ab: Wer mit grosser Wucht eine Glasflasche aus kurzer Distanz auf den Kopf einer Person wirft, nimmt schwere Verletzungen in Kauf – unabhängig davon, ob er dies ausdrücklich beabsichtigt.

Die Frau hatte auch argumentiert, die Geschädigte habe frühzeitig erklärt, kein Interesse an einer Strafverfolgung zu haben, weshalb das Verfahren hätte eingestellt werden müssen. Auch das liess das Gericht nicht gelten: Bei schwerer Körperverletzung handelt es sich um ein sogenanntes Offizialdelikt, das die Behörden von Amtes wegen verfolgen müssen – unabhängig vom Willen des Opfers.

Die Landesverweisung blieb ebenfalls bestehen. Die Frau war 2012 im Alter von 47 Jahren in die Schweiz gekommen und arbeitet hier als Reinigungsfachfrau. Das Gericht sah jedoch keinen schwerwiegenden Härtefall: Ihre drei Kinder und sieben Enkelkinder leben in Brasilien, sie pflegt täglich Kontakt mit ihnen, und sie hatte selbst mehrfach erklärt, die Schweiz nach der Pensionierung ohnehin verlassen zu wollen. Auch die benötigte medizinische Versorgung sei in Brasilien erhältlich.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 01. May 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_943/2025