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Mann erhält Entschädigung nach Fehler bei Prüfung seiner Mittellosigkeit
Ein Genfer Gericht lehnte einen Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege ab, bevor die gesetzte Frist abgelaufen war. Das Bundesgericht stellt fest, dass der Mann dadurch in seinen Rechten verletzt wurde.

Ein Mann hatte in Genf Strafanzeige erstattet, doch die Staatsanwaltschaft trat darauf nicht ein. Er wehrte sich dagegen vor der kantonalen Beschwerdeinstanz und beantragte gleichzeitig, ihm einen unentgeltlichen Anwalt zu stellen, weil er die Kosten nicht selbst tragen könne. Dafür musste er Unterlagen zu seiner finanziellen Lage einreichen – er erhielt dafür eine Frist bis zum 23. Januar 2025.

Das zuständige Gericht in Genf lehnte den Antrag jedoch bereits am 21. Januar 2025 ab – also noch vor Ablauf der gesetzten Frist. Es stützte sich dabei auf eine Einschätzung des Rechtshilfebüros, die ebenfalls vor Fristablauf erstellt worden war. Der Mann hatte somit keine Möglichkeit gehabt, alle relevanten Dokumente rechtzeitig einzureichen, bevor über seinen Antrag entschieden wurde.

Der Mann gelangte daraufhin ans Bundesgericht. Während des Verfahrens räumte das Genfer Gericht selbst ein, dass das rechtliche Gehör des Mannes möglicherweise verletzt worden sei, und entschied im Juni 2025 erneut über seinen Antrag – diesmal nach Ablauf der Frist. Da dieser zweite Entscheid vorlag und der Mann dagegen nicht vorgegangen war, hatte der Fall vor Bundesgericht seinen Gegenstand verloren und wurde vom Rollen abgeschrieben.

Dennoch hielt das Bundesgericht fest, dass die ursprüngliche Beschwerde des Mannes aller Wahrscheinlichkeit nach gutgeheissen worden wäre, weil sein Recht, sich vor einer für ihn nachteiligen Entscheidung zu äussern, verletzt worden war. Deshalb muss der Kanton Genf dem Mann eine Entschädigung von 1000 Franken für seine Anwaltskosten im bundesgerichtlichen Verfahren bezahlen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 01. May 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7B_193/2025