Symbolbild
Bauherren müssen Erschliessungsgebühr von 536'000 Franken zahlen
Vier Bauherren in Genf wehrten sich gegen eine Erschliessungsgebühr. Nun müssen sie den vollen Betrag von 535'933 Franken bezahlen.

Im Jahr 2009 erhielten vier Bauherren – drei Privatpersonen und eine Gesellschaft – die Bewilligung, im Genfer Quartier am Chemin E. mehrere Wohnhäuser mit Läden und Tiefgarage zu bauen. Im Zusammenhang mit dieser Baubewilligung stellte der Kanton Genf ihnen im Juli 2010 eine Erschliessungsgebühr von 535'933 Franken in Rechnung. Diese Gebühr soll die Kosten für den Ausbau öffentlicher Strassen und Wege mitfinanzieren, die durch das Bauprojekt nötig werden. Die Bauherren fochten die Rechnung an und verlangten deren Aufhebung.

Der Fall beschäftigte die Gerichte über viele Jahre. Im Januar 2025 gab das Genfer Verwaltungsgericht den Bauherren recht und hob die Rechnung auf. Es kam zum Schluss, dass nicht nachgewiesen worden sei, ob die erhobenen Gebühren tatsächlich den Grundsatz der Kostendeckung einhielten – das heisst, ob die eingenommenen Gebühren nicht höher waren als die tatsächlich anfallenden Kosten. Dagegen erhoben sowohl die Stadt Genf als auch der interkommunale Erschliessungsfonds Beschwerde beim Bundesgericht.

Das Bundesgericht kam zu einem anderen Schluss. Auf kommunaler Ebene stellte es fest, dass die Einnahmen aus den Erschliessungsgebühren deutlich unter den tatsächlichen Ausgaben der Stadt Genf lagen. Die Stadt hatte den grössten Teil ihrer Erschliessungskosten aus eigenen Mitteln finanziert, ohne dafür Gebühreneinnahmen zu erhalten. Von einer übermässigen Anhäufung von Reserven konnte keine Rede sein. Das kantonale Gericht hätte seine Prüfung an diesem Punkt beenden müssen.

Auch auf interkommunaler Ebene – also für alle 45 Genfer Gemeinden zusammen – befand das Bundesgericht, dass der Kostendeckungsgrundsatz eingehalten war. Die Gesamteinnahmen überstiegen die Ausgaben der Gemeinden um weniger als zwei Prozent, was angesichts der Komplexität des Systems und der zeitlichen Verschiebungen zwischen Gebührenerhebung und Bauausführung zulässig ist. Das Bundesgericht hob das Urteil des Genfer Verwaltungsgerichts auf und stellte die ursprüngliche Rechnung von 535'933 Franken wieder in Kraft. Die Bauherren müssen die Gebühr nun bezahlen und tragen auch die Gerichtskosten von 10'000 Franken.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 01. May 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 9C_117/2025