Zwischen 2016 und 2020 lebte ein Mann in einer Beziehung, in der er seine Partnerin wiederholt während des Schlafs sexuell penetrierte. Die Frau gab an, zwischen 20 und 30 solcher Übergriffe erlebt zu haben. Der Mann selbst räumte nach anfänglichem Zögern ein, es habe während des Schlafs seiner Partnerin «Missverständnisse» gegeben, bis er sich bewusst geworden sei, dass sie kein Einverständnis gegeben hatte.
Das erstinstanzliche Gericht verurteilte ihn für mehrere solcher Vorfälle zu 14 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das Kantonsgericht Neuenburg reduzierte die Verurteilung auf zwei konkret nachgewiesene Vorfälle – einen im Juni 2017 und einen im Dezember 2020 – und senkte die Strafe auf 12 Monate bedingt. Zudem wurde er verpflichtet, der Frau 5000 Franken Genugtuung zu zahlen.
Dagegen zog der Mann ans Bundesgericht und beantragte einen vollständigen Freispruch. Er machte geltend, die Aussagen seiner Ex-Partnerin zum Vorfall vom Dezember 2020 seien vage und nicht durch andere Beweise gestützt. Ausserdem habe er beim Vorfall vom Juni 2017 geglaubt, mit ihrem Einverständnis zu handeln. Das Bundesgericht wies beide Argumente ab. Zum Vorfall im Dezember 2020 stellte es fest, der Mann setze lediglich seine eigene Einschätzung der Beweise jener der kantonalen Richter entgegen, ohne aufzuzeigen, dass deren Würdigung unhaltbar sei. Zum Vorfall im Juni 2017 hielt das Gericht fest, der Mann habe selbst zugegeben, seine Partnerin nicht zuvor gefragt zu haben, ob sie mit Sex während des Schlafs einverstanden sei.
Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung vollumfänglich. Der Mann muss die Gerichtskosten von 3000 Franken tragen. Die bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten sowie die Genugtuungszahlung an die Frau bleiben bestehen.