Symbolbild
Familie zieht Klage zurück – Tochter muss die Schweiz verlassen
Eine Familie hatte versucht, eine Aufenthaltsbewilligung für ihre Tochter zu erwirken. Nachdem sie ihre Klage zurückzogen, ist die Ausweisung rechtskräftig.

Eine Familie – Vater, Mutter und ihre Tochter – kämpfte seit längerem darum, dass die Tochter in der Schweiz bleiben darf. Der Kanton Waadt hatte ihr eine Aufenthaltsbewilligung verweigert. Nachdem dieses Ergebnis von den kantonalen Behörden und dem Bundesgericht bereits früher bestätigt worden war, stellte die Familie im August 2025 ein neues Gesuch: Sie verlangten, dass der Fall nochmals geprüft werde.

Der Kanton Waadt lehnte es jedoch ab, dieses neue Gesuch überhaupt zu behandeln. Das kantonale Gericht bestätigte diese Entscheidung im Februar 2026. Dagegen wandte sich die Familie erneut ans Bundesgericht und reichte Anfang März 2026 eine Beschwerde ein.

Wenige Wochen später, am 7. April 2026, zog die Familie ihre Beschwerde jedoch zurück. Das Bundesgericht nahm diesen Rückzug zur Kenntnis und schloss das Verfahren ab. Da die Familie die Beschwerde selbst zurückgezogen hat, gilt sie als unterlegen. Verfahrenskosten wurden ihr angesichts des frühen Verfahrensstands keine auferlegt.

Mit dem Abschluss des Verfahrens bleibt die Verweigerung der Aufenthaltsbewilligung für die Tochter in Kraft. Die Familie hat nun keine weiteren rechtlichen Möglichkeiten mehr genutzt, um gegen die Ausweisung vorzugehen. Die Tochter muss die Schweiz verlassen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 01. May 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 2C_136/2026