Symbolbild
Frau scheitert erneut mit Klage gegen Luzerner Richter
Eine Frau wollte ein früheres Urteil ein weiteres Mal anfechten. Die Richter wiesen ihr Gesuch als offensichtlich unbegründet ab.

Eine Frau hatte bereits im Januar 2026 versucht, ein Urteil des Bundesgerichts aus dem November 2025 anzufechten – ohne Erfolg. Nun unternahm sie einen weiteren Anlauf und verlangte, dass dieses Ablehnungsurteil seinerseits überprüft und aufgehoben werde. Gleichzeitig beantragte sie, dass mehrere Richterinnen und Richter sowie eine Gerichtsschreiberin des Bundesgerichts von der Beurteilung ihres Falls ausgeschlossen werden.

Das Bundesgericht trat auf die Ausstandsbegehren nicht ein. Es stellte fest, dass die blosse Mitwirkung einer Richterin oder eines Richters an einem früheren Verfahren keinen Ausstandsgrund darstellt. Zusätzliche Umstände, die auf eine Befangenheit hindeuten würden, nannte die Frau nicht. Beim Antrag gegen einen weiteren Richter und die Gerichtsschreiberin fehlte jede Begründung gänzlich.

Auch inhaltlich hatte die Frau keinen Erfolg. Das Bundesgericht kann seine eigenen Urteile nur unter eng begrenzten Voraussetzungen nochmals prüfen – etwa wenn Verfahrensvorschriften verletzt wurden. Die Frau wollte jedoch im Wesentlichen, dass der Fall von Grund auf neu beurteilt wird. Das ist auf diesem Weg nicht möglich. Auch ihre Rüge, ihr Gesuch um Kostenbefreiung sei nicht behandelt worden, wies das Gericht zurück: Es war bereits im Januar 2026 abgelehnt worden, weil ihr Begehren als aussichtslos galt.

Die Frau muss die Gerichtskosten von 1'200 Franken selbst tragen. Ihr erneutes Gesuch um Befreiung von diesen Kosten wurde ebenfalls abgelehnt. Das Bundesgericht machte sie ausserdem darauf aufmerksam, dass künftige Eingaben, die sich bloss in der Wiederholung früherer Anträge erschöpfen, ohne förmliche Behandlung abgelegt werden könnten.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 04. May 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 7F_9/2026