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Drogenkurier muss neu verurteilt werden wegen zu langer Wartezeit
Ein verurteilter Drogenkurier wartete 14 Monate auf die schriftliche Urteilsbegründung. Das Bundesgericht schickt den Fall zur neuen Strafbemessung zurück.

Ein Mann wurde vom Berner Obergericht wegen schwerer Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Er hatte zwischen November 2017 und Juli 2018 mehrfach grosse Mengen Kokain – insgesamt mehr als 20 Kilogramm Kokaingemisch – aus dem Ausland in die Schweiz transportiert. Um Kontrollen an der Grenze zu umgehen, hatte er jeweils einen Vorausfahrer organisiert und bezahlt. Zusätzlich wurde er wegen Vernachlässigung seiner Unterhaltspflichten verurteilt.

Der Verurteilte wehrte sich gegen das Urteil und verlangte eine tiefere Strafe. Er argumentierte, er habe nicht genau gewusst, wie viel Kokain er jeweils transportierte, und hätte deshalb nur wegen fahrlässigen Handelns bestraft werden dürfen. Das Bundesgericht folgte dieser Argumentation nicht: Das Berner Obergericht habe willkürfrei festgestellt, dass der Mann sehr wohl gewusst habe, grosse Mengen Kokain zu transportieren. Dafür sprachen unter anderem seine hohe Entlöhnung von 7000 Franken pro Fahrt, seine eigene Erfahrung als Kokainkonsument und das aufwendige Sicherheitsdispositiv bei den Grenzübertritten.

Hingegen gab das Bundesgericht dem Verurteilten in einem anderen Punkt recht: Nach der Berufungsverhandlung im April 2023 liess das Obergericht rund 14 Monate verstreichen, bis es das schriftlich begründete Urteil zustellte. Gesetzlich vorgeschrieben sind maximal 60, ausnahmsweise 90 Tage. Diese massive Überschreitung verletzt das sogenannte Beschleunigungsgebot – also den Grundsatz, dass Strafverfahren ohne unnötige Verzögerung abgeschlossen werden müssen. Als Grund wurde ein längerer personeller Ausfall am Gericht genannt, was dem Verurteilten jedoch nicht zum Nachteil gereichen darf.

Weil das Obergericht diese Verzögerung bei der Strafzumessung nicht berücksichtigen konnte – das Urteilsdispositiv war bereits gesprochen –, muss es die Strafe nun neu festlegen und dabei die Verletzung des Beschleunigungsgebots einbeziehen. In welchem Umfang die Strafe reduziert wird, entscheidet das Obergericht. Die übrigen Rügen des Verurteilten wies das Bundesgericht ab.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 04. May 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_492/2024