Im Jahr 2021 und 2022 wurde eine Frau in Basel mehrfach von der Polizei kontrolliert. Dabei stellten die Beamten insgesamt über 65 Gramm reines Kokain sowie weitere Drogen wie Heroin, Valium und Ecstasy sicher. Das Appellationsgericht Basel-Stadt verurteilte sie wegen schweren Drogenhandels zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten mit vier Jahren Bewährung sowie einer Busse von 400 Franken. Zusätzlich wurde sie wegen mehrerer Verkehrsdelikte – unter anderem Fahren ohne Führerausweis und ohne Haftpflichtversicherung – verurteilt.
Die Frau wehrte sich gegen die Einstufung als schwerer Fall. Sie argumentierte, der seit Jahrzehnten geltende Grenzwert von 18 Gramm reinem Kokain, ab dem Gerichte von einer Gefährdung der Gesundheit vieler Menschen ausgehen, sei wissenschaftlich überholt und willkürlich festgelegt worden. Sie beantragte, ein aktuelles suchtmedizinisches Gutachten einzuholen, und bezweifelte sogar, ob die Anhörung von Sachverständigen, auf die sich ein massgebliches Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 1983 stützt, überhaupt je stattgefunden habe.
Die Richter wiesen diese Argumentation klar zurück. Das Bundesgericht hatte den Grenzwert von 18 Gramm Kokain damals auf Grundlage einer Anhörung von elf namentlich bekannten Suchtmedizinern festgelegt. In den folgenden Jahrzehnten wurde die Rechtsprechung mehrfach überprüft und teilweise angepasst – etwa bei Cannabis, wo der Grenzwert später aufgehoben wurde. Der Vorwurf, die Anhörung von 1983 habe nie stattgefunden, sei abwegig. Zudem hatte die Frau die Mengenschwelle so deutlich überschritten, dass selbst höhere Grenzwerte an ihrer Verurteilung nichts geändert hätten.
Das Gericht hielt fest, dass eine Änderung der langjährigen Praxis ernsthafte sachliche Gründe erfordert. Ein Zeitungsartikel und eine darin erwähnte Studie über sozial gut integrierte Gelegenheitskonsumenten genügten dafür nicht. Die Beschwerde wurde abgewiesen. Da die Frau mittellos ist, werden ihr die Verfahrenskosten erlassen und ihr Anwalt aus der Gerichtskasse entschädigt.