Ein heute knapp 50-jähriger türkischer Staatsangehöriger, der seit 1994 in der Schweiz lebt und als Lieferwagenfahrer arbeitet, hatte seine Ehefrau während rund 25 Jahren regelmässig zu Geschlechtsverkehr gezwungen. Er übte dabei psychologischen Druck auf sie aus und wurde gewalttätig, wenn sie sich widersetzte. Nach der Trennung im Dezember 2020 bedrohte er sie telefonisch mit den Worten «Du wirst nicht lange leben» und versuchte, sie durch Drohungen zur Wiederaufnahme der Beziehung zu zwingen.
Das Waadtländer Kantonsgericht verurteilte den Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit einer Probezeit von vier Jahren. Zudem muss er seiner Ex-Frau 20'000 Franken Genugtuung zahlen. Von einer Landesverweisung sahen die Richter ab, weil der Mann seit 30 Jahren in der Schweiz lebt und hier seine Familie gegründet hat, darunter noch minderjährige Kinder.
Der Verurteilte zog den Fall ans höchste Gericht und bestritt insbesondere, dass er sich bewusst gewesen sei, dass seine Frau den Geschlechtsverkehr nicht wollte. Er verwies auf liebevolle Nachrichten, die sie ihm geschrieben hatte, und auf Aussagen, wonach sie manchmal selbst die Initiative ergriffen habe. Das Gericht wies diese Argumentation zurück: Die Zeugenaussagen der gemeinsamen Kinder, die Berichte von Psychologinnen sowie das gesamte Klima häuslicher Gewalt belegten klar, dass die Frau aus Angst vor den Konsequenzen nachgegeben hatte – nicht aus freiem Willen. Dieses Muster struktureller Gewalt sei ohne Willkür festgestellt worden.
Die Richter hielten fest, dass die Frau bereits ab 2018 psychologische Hilfe gesucht hatte und dabei Vergewaltigungen in der Ehe beschrieben hatte – also noch vor der Trennung. Die Tochter bestätigte, dass Gewalt im Familienalltag allgegenwärtig war und die Mutter fast täglich Übergriffe erdulden musste. Das Gericht wies die Beschwerde des Mannes vollumfänglich ab und auferlegte ihm die Verfahrenskosten von 1200 Franken.