Eine 1972 geborene Frau, die als Zeitungszustellerin arbeitete, stürzte im Juli 2021 während ihrer Arbeit in einen offenen Schacht und zog sich dabei Knochenbrüche am linken Fuss zu. Die Suva übernahm die Behandlungskosten und zahlte ein Taggeld. Ende Januar 2023 stellte sie diese Leistungen ein und sprach der Frau zwar eine Entschädigung für die bleibende körperliche Beeinträchtigung von 7,5 Prozent zu, verweigerte ihr aber eine Invalidenrente. Die Suva begründete dies damit, dass die Erwerbsfähigkeit der Frau durch den Unfall nicht erheblich eingeschränkt sei.
Die Frau wehrte sich dagegen und verlangte ab Februar 2023 eine Rente von mindestens 10 Prozent. Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau wies ihre Klage im Dezember 2024 ab. Daraufhin gelangte sie ans höchste Gericht. Sie machte geltend, die ärztliche Beurteilung sei unvollständig gewesen, weil der begutachtenden Ärztin die Aufnahmen einer Magnetresonanzuntersuchung nicht vorgelegen hätten. Ausserdem forderte sie einen Abzug vom statistischen Lohn, der bei der Berechnung der Rente verwendet wird.
Das Gericht wies beide Argumente zurück. Die Kreisärztin habe die Befunde der Magnetresonanzuntersuchung sehr wohl in ihre Beurteilung einbezogen, auch wenn ihr die Bilder selbst nicht vorlagen. Zur Frage des Lohnabzugs hielt das Gericht fest, dass ein solcher nur dann gerechtfertigt sei, wenn auf dem Arbeitsmarkt kein genügend breites Spektrum an zumutbaren Tätigkeiten mehr bestehe. Dies sei hier nicht der Fall: Der Frau sei eine leichte, wechselbelastende Tätigkeit in vollem Pensum zumutbar, und der verwendete statistische Lohn umfasse eine Vielzahl solcher Stellen. Auch Alter, fehlende Berufsausbildung oder ein erhöhter Pausenbedarf rechtfertigten keinen zusätzlichen Abzug.
Da das Einkommen, das die Frau trotz ihrer Einschränkungen erzielen könnte, nur rund 9 Prozent unter ihrem früheren Lohn als Zustellerin liegt, erreicht sie den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrad für eine Rente nicht. Die Beschwerde wurde abgewiesen, und die Frau muss die Gerichtskosten von 800 Franken tragen.