Am Abend des 28. Dezember 2020 eskalierte ein Streit zwischen einem Mann und seiner damaligen Partnerin in deren Genfer Wohnung. Die Frau warf dem Mann Untreue vor und zog ihm an den Dreadlocks. Daraufhin stand der Mann auf, hob eine Porzellantasse vom Boden auf und warf sie seiner Partnerin ins Gesicht. Die Tasse zerbrach beim Aufprall und verursachte tiefe Schnittwunden an Lippe und Kinn sowie bleibende Narben. Zudem wurden mehrere Zähne gebrochen. Die Frau musste noch in derselben Nacht in die Notaufnahme, wo die Wunden gereinigt, Porzellanscherben entfernt und die Verletzungen genäht wurden.
Das Genfer Polizeigericht verurteilte den Mann wegen einfacher Körperverletzung mit erschwerenden Umständen zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken, bedingt aufgeschoben. Ausserdem musste er seiner früheren Partnerin 5'000 Franken Genugtuung zahlen. Das kantonale Berufungsgericht bestätigte das Urteil und erhöhte die Genugtuungssumme auf 7'000 Franken.
Vor dem höchsten Gericht beharrte der Mann auf seiner Version: Seine Partnerin sei vom Bett gefallen und habe sich dabei an der auf dem Boden liegenden Tasse verletzt. Er versuchte unter anderem mit physikalischen Überlegungen zum Aufprallverhalten von Porzellantassen zu belegen, dass ein Wurf die beobachteten Verletzungen nicht hätte verursachen können. Die Richter liessen diese Argumentation nicht gelten. Die Aussagen der Frau seien glaubwürdig, da sie den Mann nicht übermässig belastet und sogar entlastende Details erwähnt habe – etwa dass er ein Taxi gerufen und sich entschuldigt habe. Die Verletzungsmuster an den vorderen Zähnen und im Gesicht seien mit einem Wurf von oben nach unten vereinbar, nicht aber mit einem Sturz.
Das höchste Gericht wies den Einspruch des Mannes ab. Die Verurteilung und die Geldstrafe bleiben damit rechtskräftig. Weil seine Eingabe von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte, wurde ihm auch keine Unterstützung für die Anwaltskosten gewährt. Die Gerichtskosten von 1'200 Franken trägt er selbst.