Symbolbild
Mann scheitert mit Klage gegen Kanton Graubünden und zahlt Gerichtskosten
Ein Mann klagte gegen den Kanton Graubünden und drei weitere Parteien. Seine Eingaben waren ungenügend begründet – er muss 800 Franken Gerichtskosten tragen.

Ein Mann hatte beim Obergericht des Kantons Graubünden eine Forderungsklage gegen den Kanton Graubünden sowie drei weitere Parteien eingereicht. Das Obergericht trat am 2. März 2026 nicht auf die Klage ein, das heisst, es prüfte sie inhaltlich gar nicht erst. Daraufhin wandte sich der Mann ans Bundesgericht, um diesen Entscheid anzufechten.

Zwischen März und April 2026 reichte er insgesamt vier Eingaben beim Bundesgericht ein. Das Gericht stellte jedoch fest, dass diese Eingaben die grundlegenden Anforderungen an eine Beschwerde nicht erfüllten. Konkret fehlte eine ausreichende Begründung: Der Mann erklärte nicht hinreichend, weshalb der Entscheid des Obergerichts falsch sein soll und inwiefern das Bundesgericht eingreifen müsste.

Da die Beschwerde damit von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte, wies das Bundesgericht auch das Gesuch des Mannes ab, die Verfahrenskosten vom Staat übernehmen zu lassen. Eine solche Kostenbefreiung wird nur gewährt, wenn das Verfahren nicht von vornherein aussichtslos erscheint – was hier nicht der Fall war.

Der Mann muss nun Gerichtskosten von 800 Franken bezahlen. Den Gegenparteien werden keine Entschädigungen zugesprochen, da sie im Verfahren vor Bundesgericht nicht zur Stellungnahme aufgefordert worden waren.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 05. May 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4A_121/2026