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Mann scheitert mit Klage gegen Kanton Graubünden und Polizisten
Ein Mann klagte gegen den Kanton Graubünden und einen Polizisten. Das Bundesgericht trat auf seine Eingabe nicht ein und auferlegte ihm Kosten von 800 Franken.

Ein Mann wollte den Kanton Graubünden sowie einen Mitarbeiter der Kantonspolizei Graubünden für einen erlittenen Schaden haftbar machen. Das Obergericht des Kantons Graubünden hatte seine Klage Anfang März 2026 bereits abgewiesen, ohne sie inhaltlich zu prüfen. Daraufhin wandte sich der Mann ans Bundesgericht.

Zwischen dem 6. März und dem 4. April 2026 reichte er dem Bundesgericht insgesamt vier Eingaben ein. Das Gericht prüfte diese und kam zum Schluss, dass die Eingaben den Mindestanforderungen an eine Beschwerde nicht genügten. Wer vor Bundesgericht klagt, muss klar und nachvollziehbar darlegen, weshalb ein früheres Urteil falsch sein soll. Das hatte der Mann unterlassen.

Das Bundesgericht trat deshalb auf die Beschwerde nicht ein, ohne sie inhaltlich zu behandeln. Der Mann hatte zudem beantragt, dass ihm die Verfahrenskosten erlassen werden, weil er die Mittel dafür nicht aufbringen könne. Auch dieses Gesuch lehnte das Gericht ab: Eine solche Kostenbefreiung setzt voraus, dass die Beschwerde zumindest gewisse Erfolgsaussichten hat – was hier von Anfang an nicht der Fall war.

Der Mann muss die Gerichtskosten von 800 Franken selbst tragen. Die Gegenparteien – der Kanton Graubünden und der Polizist – erhalten keine Entschädigung für ihre Aufwendungen im Verfahren.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 05. May 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4A_123/2026