Symbolbild
Mann scheitert mit Antrag gegen neue Beiständin
Ein Mann wollte die Einsetzung einer neuen Beiständin vorläufig stoppen. Die Richter lehnten seinen Antrag ab, weil er keinen konkreten Schaden begründete.

Im Februar 2026 hatte ein Friedensrichter im Kanton Waadt eine neue Mitarbeiterin des kantonalen Beistands- und Vormundschaftsdienstes als provisorische Beiständin eines Mannes eingesetzt. Der Grund: Die bisherige Beiständin hatte ihre Stelle beim Dienst aufgegeben. Der Mann wehrte sich gegen diese Entscheidung und zog den Fall vor die kantonale Aufsichtsbehörde für Beistandschaften. Diese wies seine Beschwerde Anfang April 2026 ab.

Daraufhin wandte sich der Mann ans Bundesgericht und verlangte, dass die Einsetzung der neuen Beiständin vorläufig ausgesetzt werde, bis über seine Beschwerde entschieden sei. Ein solcher Antrag auf aufschiebende Wirkung soll verhindern, dass durch den Vollzug eines Entscheids vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor ein Gericht die Sache abschliessend beurteilt hat.

Das Bundesgericht lehnte den Antrag ab. Der Mann hatte lediglich pauschal behauptet, eine Aussetzung sei nötig, um einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zu vermeiden. Konkrete Gründe, weshalb ihm durch die neue Beiständin ein solcher Schaden entstehen könnte, nannte er jedoch nicht. Auch aus den Akten ergaben sich keine offensichtlichen Anhaltspunkte, die eine vorläufige Aussetzung zwingend gerechtfertigt hätten.

Da der Mann mit seinem Antrag nicht durchdrang, muss er die Gerichtskosten von 500 Franken selbst tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 05. May 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5A_340/2026