Eine Frau hatte sich mit der Asyl-Organisation Zürich (AOZ) über Sozialhilfe gestritten. Nachdem das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Ende März 2026 eine Verfügung in diesem Fall erlassen hatte, gelangte sie ans Bundesgericht und fechte diesen Entscheid an.
Nur wenige Wochen später, am 21. April 2026, teilte die Frau dem Bundesgericht schriftlich mit, dass sie ihre Klage zurückzieht. Einen Grund für diesen Schritt nannte sie nicht.
Das Bundesgericht nahm den Rückzug zur Kenntnis und schrieb das Verfahren formell ab. Da die Frau die Klage selbst zurückgezogen hatte, wurden ihr keine Gerichtskosten auferlegt.