Symbolbild
Gesperrte Millionen bleiben blockiert – Klage gegen Russland-Rechtshilfe scheitert
Ein Geschäftsmann und seine Firmen wollten in der Schweiz gesperrte Konten freigeben lassen. Das Bundesgericht trat auf ihre Klage nicht ein.

Ein Geschäftsmann, der in Russland in Abwesenheit zu 15 Jahren Lagerhaft verurteilt wurde, kämpft seit Jahren darum, seine in der Schweiz gesperrten Bankkonten zurückzubekommen. Russland hatte die Schweiz im Rahmen eines Rechtshilfeverfahrens ersucht, die Gelder einzuziehen und herauszugeben. Die Bundesanwaltschaft sperrte ab 2011 mehrere Konten bei einer Schweizer Bank, die auf Gesellschaften des Mannes lauteten. Dabei verschwieg Russland, dass ein englisches Gericht dieselben Forderungen kurz zuvor abgewiesen und die dort gesperrten Gelder bereits freigegeben hatte.

Der Fall hat eine lange Vorgeschichte: Ein Londoner Gericht hatte 2010 die Hauptvorwürfe gegen den Geschäftsmann – wonach er staatliche russische Unternehmen durch überteuerte Schiffs-Kauf- und Leasinggeschäfte geschädigt haben soll – als unbegründet zurückgewiesen. Die beanstandeten Geschäfte seien markt- und branchenüblich gewesen. Zudem erhielt der Mann später in England politisches Asyl, und ein britisches Gericht sprach ihm 2016 rund 73 Millionen Dollar Schadenersatz zu, weil die russischen Staatsfirmen eine frühere weltweite Vermögenssperre durch Täuschung des Gerichts erwirkt hatten.

Trotzdem blieben die Schweizer Konten gesperrt. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 setzte die Schweiz die Rechtshilfe an Russland aus, ohne das Verfahren abzuschliessen. Der Geschäftsmann und seine Firmen verlangten daraufhin die sofortige Freigabe der Gelder und zogen bis vor Bundesgericht. Dieses trat jedoch auf die Klage nicht ein – aus formalen Gründen: Dem Mann persönlich fehle die Stellung als Verfahrenspartei, weil die Konten auf seine Gesellschaften und nicht auf ihn persönlich lauteten. Wer sich einer Gesellschaft bediene, müsse sich deren rechtliche Selbständigkeit entgegenhalten lassen. Den Gesellschaften selbst wiederum sei kein dauerhafter, nicht wiedergutzumachender Schaden nachgewiesen worden – zumal sie nach eigenen Angaben nur als blosse Kontohalter fungierten und keine eigene Geschäftstätigkeit ausübten.

Die Konten bleiben damit weiterhin gesperrt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen: Sollte die Schweiz die Rechtshilfe an Russland dereinst wieder aufnehmen, müsste die Bundesanwaltschaft eine neue, anfechtbare Verfügung erlassen. Erst dann könnten die Betroffenen ihre Einwände erneut rechtlich geltend machen. Die Gerichtskosten von 2000 Franken wurden dem Geschäftsmann und seinen Gesellschaften auferlegt.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 05. May 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_66/2026