Symbolbild
Garagist muss 4,5 Jahre ins Gefängnis wegen Betrug und Geldwäsche
Ein Garagist hatte Covid-Kredite erschlichen und Geld gewaschen. Richter bestätigen die Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren.

Ein Garagist und Geschäftsführer mehrerer Gesellschaften wurde wegen gewerbsmässigen Betrugs, qualifizierter Geldwäscherei, mehrfachen versuchten Betrugs, Urkundenfälschung und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Er hatte unter anderem eine Versicherungsgesellschaft über Jahre getäuscht, indem er vorgab, vollständig arbeitsunfähig zu sein – obwohl er gleichzeitig als Uber-Fahrer, Garagist und Geschäftsführer tätig war und dabei allein als Fahrer monatlich über 1800 Franken verdiente. Die Versicherung zahlte ihm in diesem Zeitraum zu Unrecht rund 126'000 Franken aus.

Zusätzlich hatte der Mann während der Corona-Pandemie betrügerisch Covid-19-Kredite beantragt und erhalten. Er versuchte bei vier Banken Kredite von je 280'000 bis 450'000 Franken zu erschleichen. Im Zusammenhang mit einem von einem Mittäter ergaunerten Covid-Kredit nahm er über 350'000 Franken auf seine Firmenkonten entgegen, verteilte das Geld auf verschiedene Konten, liess es an eine weitere Gesellschaft überweisen und hob es schliesslich in zwölf Tranchen bar ab. Das Bargeld übergab er dem Mittäter und behielt rund 28'000 Franken für sich. Durch diese Bargeldbezüge wurde die Papierspur unterbrochen und die Rückverfolgung der Gelder erheblich erschwert.

Der Verurteilte wehrte sich vor Bundesgericht gegen den Schuldspruch wegen Geldwäscherei. Er machte geltend, er habe nicht gewusst, dass das Geld aus einer Straftat stammte, und verwies auf seinen kulturellen Hintergrund sowie eine psychische Erkrankung. Die Richter liessen diese Argumente nicht gelten: Der Mann lebe seit Langem in der Schweiz, kenne die hiesigen Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr und habe selbst eingestanden, bemerkt zu haben, dass etwas nicht stimmte. Zudem habe er sich selbst mit ähnlichen Methoden strafbar gemacht und sei daher mit den Abläufen vertraut gewesen.

Auch die Strafhöhe blieb unverändert. Der Garagist hatte argumentiert, sein Verschulden sei gering und die Einsatzstrafe zu hoch. Die Richter sahen das anders: Er habe ohne finanzielle Not, aus reiner Habgier und mit erheblicher krimineller Energie gehandelt. Zudem habe er während einer laufenden Bewährungszeit erneut delinquiert, was von Unbelehrbarkeit zeuge. Die Strafe von viereinhalb Jahren Freiheitsentzug sowie eine Geldstrafe wurden vollumfänglich bestätigt. Zusätzlich muss der Mann gemeinsam mit seinem Mittäter einer geschädigten Gesellschaft Schadenersatz von über 351'000 Franken bezahlen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 06. May 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 6B_763/2024