Im Oktober 2019 lieferten sich zwei Autofahrer auf der Autobahn A1 zwischen Suhr und Baden-Dättwil ein illegales Rennen. Der eine fuhr einen BMW M5, der andere einen Ferrari. Überwachungskameras und Zeugenaussagen belegten, dass der BMW-Fahrer mit 196 km/h statt der erlaubten 120 km/h fuhr – also 76 km/h zu schnell. Zudem hielt er zum Ferrari einen Abstand von gerade einmal 24 Metern. Beide Fahrer verlangsamten ihr Tempo mehrmals absichtlich, um danach wieder massiv zu beschleunigen – ein klassisches Rennmanöver.
Das Bezirksgericht Aarau verurteilte den BMW-Fahrer zu einer Freiheitsstrafe von 28 Monaten. Das Obergericht des Kantons Aargau bestätigte dieses Urteil im März 2023 und wertete das gesamte Fahrverhalten als Teilnahme an einem unbewilligten Rennen – dem schwersten Tatbestand im Strassenverkehrsgesetz. Zusätzlich wurde eine frühere bedingt ausgesprochene Strafe von acht Monaten widerrufen, die der Mann nun ebenfalls absitzen muss.
Vor dem höchsten Gericht versuchte der BMW-Fahrer, die Beweislage in Frage zu stellen. Er argumentierte, der von den Zeugen beschriebene Überholvorgang könne sich nicht dort abgespielt haben, wo er stattgefunden haben soll, weil die Überwachungskameras diesen nicht aufgezeichnet hätten. Das Gericht liess dieses Argument nicht gelten: Die Vorinstanz hatte schlüssig erklärt, dass der Überholvorgang auf einem anderen Streckenabschnitt stattfand, der von den Kameras nicht erfasst wurde. Drei unabhängige Zeugen hatten das Manöver übereinstimmend und widerspruchsfrei beschrieben.
Das Gericht wies auch den Antrag ab, eine vierte Zeugin nachträglich zu befragen. Da die Aussagen der drei anderen Zeugen klar und stimmig waren und mit den Videoaufnahmen übereinstimmten, bestand kein Anlass für weitere Befragungen. Die Verurteilung des BMW-Fahrers wegen Teilnahme an einem illegalen Rennen wurde damit vollumfänglich bestätigt.