Eine brasilianische Mutter reiste im November 2023 mit ihrer Tochter in die Schweiz ein, ihr Sohn folgte im Juli 2024. Alle drei legten bei der Anmeldung portugiesische Identitätskarten vor und erhielten gestützt darauf Aufenthaltsbewilligungen, die bis November 2028 gültig gewesen wären. Polizeiliche Überprüfungen ergaben jedoch, dass die Dokumente gefälscht waren. Die Familie besitzt ausschliesslich die brasilianische Staatsangehörigkeit.
Die Mutter und ihr Sohn erklärten gegenüber der Polizei, sie hätten geglaubt, durch eine Anwältin in Portugal rechtmässig die portugiesische Staatsbürgerschaft erworben zu haben. Die Freiburger Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren ein, weil sich nicht nachweisen liess, dass die beiden wissentlich gefälschte Dokumente beschafft hatten. Dennoch widerrief das kantonale Migrationsamt im Januar 2025 alle drei Aufenthaltsbewilligungen. Das Freiburger Kantonsgericht bestätigte diesen Entscheid im Oktober 2025.
Das Bundesgericht hält fest, dass die Bewilligungen von Anfang an zu Unrecht erteilt wurden, weil keines der Familienmitglieder die europäische Staatsbürgerschaft besitzt – eine zentrale Voraussetzung für eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens mit der EU. Ob die Familie die Fälschung kannte oder nicht, spiele dabei keine Rolle. Auch die kurze Aufenthaltsdauer von knapp zwei Jahren, die fehlenden besonderen Bindungen an die Schweiz sowie die Möglichkeit der zwölfjährigen Tochter, ihre Schulbildung im Herkunftsland fortzusetzen, sprechen laut Gericht gegen eine unverhältnismässige Härte. Die Familie hatte zudem argumentiert, sie werde gegenüber echten EU-Bürgerinnen und -Bürgern ungerecht behandelt. Das Gericht weist dies zurück: Die Schweiz darf Staatsangehörige aus Drittstaaten anders behandeln als EU-Bürger. Zudem reiche tadelloses Verhalten allein nicht aus, um einen Entzug der Bewilligung abzuwenden – zumal die Einreise auf der Grundlage gefälschter Papiere erfolgt sei.
Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab. Die Mutter und ihr Sohn müssen die Gerichtskosten von 2000 Franken gemeinsam tragen. Die Familie hat die Schweiz zu verlassen.