Symbolbild
Mann darf nach massivem Alkoholkonsum nicht mehr Auto fahren
Ein Mann trank an einem Tag fünf Flaschen Wein und Schnaps – und setzte sich danach ans Steuer. Richter bestätigen den vorläufigen Entzug seines Führerausweises.

Am 28. August 2024 fuhr ein Mann im Kanton Aargau mit seinem Auto einen Inselschutzpfosten um und entfernte sich vom Unfallort. Als die Polizei ihn rund eineinhalb Stunden später zu Hause antraf, mass sie einen Atemalkoholwert von umgerechnet fast zwei Promille. Der Mann erklärte, er habe nach dem Unfall noch eine halbe Flasche Wein und Wodka getrunken – sogenannten Nachtrunk. Die Strafbehörde konnte ihm daraufhin nicht zweifelsfrei nachweisen, dass er bereits während der Fahrt betrunken gewesen war, und stellte das Strafverfahren in diesem Punkt ein.

Das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau entzog ihm dennoch vorläufig den Führerausweis, bis seine Fahreignung medizinisch abgeklärt ist. Der Mann wehrte sich dagegen durch alle kantonalen Instanzen – ohne Erfolg. Er gelangte schliesslich ans Bundesgericht und verlangte die sofortige Rückgabe seines Ausweises.

Das Bundesgericht wies die Klage ab. Entscheidend war dabei nicht allein die Frage, ob der Mann betrunken gefahren war. Die Richter stützten sich auf sein gesamtes Trinkverhalten: Er hatte am Vortag ab Mittag fünf Flaschen Wein und eine Flasche Martini getrunken, sich am nächsten Morgen dennoch fahrtüchtig gefühlt und kurz nach der Fahrt erneut Alkohol konsumiert – innerhalb von nur zwanzig Minuten eine halbe Flasche Wein und Wodka. Dazu kam, dass ihm bereits 2017 der Ausweis wegen Fahrens mit qualifiziert hohem Alkoholgehalt im Blut entzogen worden war. All das zusammen deute auf ein stark abweichendes Trinkverhalten hin, das in engem Zusammenhang mit der Teilnahme am Strassenverkehr stehe.

Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass das Strassenverkehrsamt nun rasch handeln müsse: Der vorläufige Ausweisentzug dauert bereits seit Herbst 2024 an, ohne dass bislang eine verkehrsmedizinische Untersuchung eingeleitet worden wäre. Der Mann muss die Gerichtskosten von 3000 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 07. May 2026 publiziert.
Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_454/2025