Symbolbild
Genfer Staatsangestellter erhält keine höhere Lohnklasse
Ein Kontrolleur beim Kanton Genf wollte in eine höhere Lohnstufe eingestuft werden. Die Richter bestätigten die bisherige Einstufung.

Ein Mitarbeiter des Kantons Genf war seit 2019 als interner Kontrolleur tätig und wurde ab September 2022 zusätzlich als Verantwortlicher für die Ausbildung eingesetzt. Im Zuge einer Reorganisation seiner Dienststelle wurde seine Stelle neu bewertet und in die Lohnklasse 16 eingeteilt. Der Mann war mit dieser Einstufung nicht einverstanden und verlangte eine höhere Klasse – er war der Meinung, dass seine Berufserfahrung, seine intellektuellen Leistungen und sein Verantwortungsbereich zu tief bewertet worden seien.

Nachdem eine kantonale Überprüfungskommission und anschliessend der Genfer Staatsrat die ursprüngliche Einstufung bestätigt hatten, zog der Mann vor das Genfer Verwaltungsgericht – ohne Erfolg. Daraufhin gelangte er ans Bundesgericht. Er rügte unter anderem, das Gericht habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, indem es auf die Einvernahme von Zeugen und die Einreichung weiterer Dokumente verzichtet habe. Zudem bestritt er, dass er keine Führungsverantwortung trage und lediglich eine ausführende Rolle innehabe.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat. Es stellte fest, dass der Mann seine Rügen nicht hinreichend begründet hatte. So legte er nicht konkret dar, weshalb der Verzicht auf Zeugeneinvernahmen willkürlich gewesen sein soll. Auch seinen Vorwurf, die Kriterien Berufserfahrung und Verantwortung seien falsch bewertet worden, untermauerte er nicht ausreichend. Das Gericht hielt fest, dass es sich bei der Stellenbewertung um kantonales Recht handelt, das es nur auf Willkür hin überprüfen kann – und eine solche war nicht erkennbar.

Ebenso wenig konnte der Mann glaubhaft machen, dass er gegenüber Kollegen in vergleichbaren Funktionen ungleich behandelt worden sei. Seine Behauptung, andere Mitarbeitende mit ähnlichen Aufgaben seien höher eingestuft worden, blieb ohne konkrete Belege. Der Mann muss die Gerichtskosten von 2000 Franken selbst tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 07. May 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 1C_575/2025