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Afghane scheitert mit Klage auf Kostenbefreiung im Familiennachzug
Ein Afghane wollte die Verfahrenskosten nicht bezahlen, nachdem sein Familiennachzug zunächst abgelehnt, dann doch bewilligt wurde. Die Richter traten auf seine Klage nicht ein.

Ein afghanischer Staatsangehöriger, der seit 2019 über eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz verfügt, hatte 2019 beantragt, seine Ehefrau und drei Kinder nachzuziehen. Das Migrationsamt des Kantons Solothurn lehnte das Gesuch im Mai 2025 ab, weil es ein zu grosses Risiko sah, dass die Familie auf Sozialhilfe angewiesen sein würde. Eine Arbeitsbestätigung für die Ehefrau stufte das Amt als unglaubwürdig ein.

Der Mann zog den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiter. Während dieses Verfahrens reichte er einen konkreten Arbeitsvertrag für seine Ehefrau sowie den Nachweis einer Mietzinsreduktion von 600 Franken ein. Daraufhin bewilligte das Migrationsamt den Familiennachzug doch noch. Das Verwaltungsgericht schrieb das Verfahren als gegenstandslos ab – auferlegte dem Mann aber dennoch Verfahrenskosten von 500 Franken und verweigerte ihm eine Entschädigung für seinen Anwalt.

Dagegen wehrte sich der Mann vor dem obersten Gericht: Er wollte von den Kosten befreit werden und eine Entschädigung von rund 2'000 Franken erhalten. Zudem rügte er, das Migrationsamt habe ihn nicht angehört, bevor es die Arbeitsbestätigung seiner Ehefrau anzweifelte. Die Richter traten jedoch auf keine der Beschwerden ein. Zum einen fehle dem Mann ein gefestigtes Aufenthaltsrecht in der Schweiz, da er erst seit 2019 eine Bewilligung besitze und die frühere vorläufige Aufnahme dabei nicht zähle. Damit habe er keinen rechtlichen Anspruch auf den Familiennachzug geltend gemacht, was Voraussetzung für eine Beschwerde in ausländerrechtlichen Fragen sei.

Den Vorwurf, das Migrationsamt habe ihn nicht angehört, liess das Gericht ebenfalls nicht gelten – nicht weil er unbegründet wäre, sondern weil der Mann diesen Einwand bereits vor dem Verwaltungsgericht hätte vorbringen müssen. Da er dies unterlassen hatte, war es zu spät, ihn erst vor dem obersten Gericht zu erheben. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, weil die Beschwerde von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Der Mann muss nun zusätzlich Gerichtskosten von 1'000 Franken bezahlen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 07. May 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 2C_529/2025