Die Gemeinde Belprahon im Kanton Bern liegt in der Nähe von Moutier und schickte bislang einen Teil ihrer Sekundarschüler in die dortige Schule. Als Moutier am 1. Januar 2026 vom Kanton Bern in den Kanton Jura wechselte, wollte Belprahon diese Praxis fortsetzen. Die Gemeinde hatte dafür im Januar 2024 sogar eine formelle Genehmigung der zuständigen kantonalen Bildungsdirektion erhalten.
Im November 2024 machte der Berner Regierungsrat jedoch einen Rückzieher: Er teilte Belprahon schriftlich mit, der Kanton werde es nicht erlauben, dass die Schülerinnen und Schüler der Gemeinde künftig in Moutier zur Schule gehen. Stattdessen sollten sie das neue Schulzentrum in Grandval besuchen, das von einem Gemeindeverband der Region betrieben wird. Belprahon wehrte sich dagegen vor dem Berner Verwaltungsgericht und anschliessend vor dem Bundesgericht.
Das Bundesgericht hält fest, dass der Regierungsrat in Schulfragen über eine übergeordnete Zuständigkeit verfügt. Die Bildungsdirektion darf Schülerinnen und Schüler zwar in Ausnahmefällen zum Besuch von Schulen in anderen Kantonen ermächtigen – aber nur ergänzend, solange der Regierungsrat keine anderslautende Entscheidung getroffen hat. Da der Regierungsrat grundsätzlich für interkantonale Schulvereinbarungen zuständig ist und bewusst darauf verzichtete, eine solche mit dem Kanton Jura abzuschliessen, durfte er auch die bereits erteilte Genehmigung der Bildungsdirektion faktisch ausser Kraft setzen.
Die Gemeinde Belprahon hatte zudem argumentiert, sie habe auf die Zusage der Bildungsdirektion vertrauen dürfen und der späte Sinneswandel des Regierungsrats verletze den Grundsatz von Treu und Glauben. Das Bundesgericht weist dieses Argument ab: Belprahon habe nicht nachgewiesen, dass sie aufgrund der Genehmigung konkrete, nicht mehr rückgängig zu machende Schritte unternommen habe. Ausserdem sei es in einem Bereich, in dem der Regierungsrat die Hauptzuständigkeit besitze, nicht widersprüchlich, wenn dieser eine andere Position einnehme als eine ihm untergeordnete Behörde. Die Schülerinnen und Schüler aus Belprahon, die bereits in Moutier die Schule besuchen, dürfen dies noch abschliessen; neue Schüler hingegen müssen ab der Rentrée 2026/27 in Grandval eingeschult werden.