Symbolbild
Genfer Richter müssen sich nicht aus Gemeinderatswahl zurückziehen
MCG und SVP wollten elf Genfer Richter wegen Parteizugehörigkeit ablehnen. Die obersten Richter wiesen das Begehren ab.

Der Mouvement citoyen genevois (MCG) und die SVP Genf wollten die Kandidatur von Mathias Buschbeck, einem Mitglied der Grünen, für den Gemeinderat von Vernier anfechten. Gleichzeitig verlangten sie, dass elf Richterinnen und Richter der Genfer Cour de justice vom Fall ausgeschlossen werden – mit der Begründung, diese seien Mitglieder der Grünen oder der SP und deshalb nicht unparteiisch.

Die zuständige Delegation der Cour de justice lehnte das Ausstandsbegehren im Oktober 2025 ab. MCG und SVP zogen daraufhin ans Bundesgericht und verlangten, dass alle elf Richterinnen und Richter aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Sie argumentierten, die Richter seien ihren Parteien gegenüber loyal und damit befangen.

Das Bundesgericht wies dieses Begehren ab. Es hielt fest, dass die blosse Zugehörigkeit eines Richters zu einer Partei – auch wenn er ihr einen Teil seines Lohns abgibt – grundsätzlich keinen Ausstandsgrund darstellt. Das Schweizer System, bei dem Richterinnen und Richter mit Parteibindung gewählt werden, beruht auf der Annahme, dass sie nach ihrer Wahl die nötige Distanz zu ihrer Partei wahren und objektiv urteilen können. Ein Ausstand wäre nur gerechtfertigt, wenn konkrete Umstände hinzukämen, die eine Beeinflussung im Einzelfall nahelegen.

MCG und SVP hatten solche konkreten Umstände nicht dargelegt. Sie beschränkten sich auf allgemeine Behauptungen über die Abhängigkeit der Richter von ihren Parteien, ohne auf den konkreten Fall einzugehen. Das Bundesgericht auferlegte den unterlegenen Parteien Gerichtskosten von 1000 Franken. Die Wahl des Gemeinderats von Vernier vom 30. November 2025 war zu diesem Zeitpunkt bereits durchgeführt und rechtskräftig bestätigt worden.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 07. May 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 1C_675/2025