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Fotomodel-Vermittlerin scheitert mit Klage gegen Baufirma
Eine Vermittlerin von Fotomodellen forderte 6000 Franken von einer Baufirma wegen unerlaubter Bildnutzung. Richter wiesen den Antrag auf Neubeurteilung ab.

Eine GmbH, die nichtprofessionelle Fotomodelle für Werbekunden vermittelt, warf einer Walliser Bau- und Immobilienfirma vor, das Bild eines Modells ohne Erlaubnis verwendet zu haben. Sie forderte dafür 6000 Franken Schadenersatz. Das Bezirksgericht Brig wies die Klage im November 2024 ab – die Vermittlerin hatte nach Ansicht des Gerichts keine ausreichenden Tatsachen zur Höhe ihrer Forderung dargelegt.

Die Vermittlerin zog den Fall weiter ans Kantonsgericht Wallis, das ihre Beschwerde im Juni 2025 ebenfalls abwies. Daraufhin gelangte sie ans Bundesgericht, das im März 2026 auf ihre Eingabe gar nicht erst eintrat – mit der Begründung, die Beschwerde sei ungenügend begründet worden.

Im April 2026 beantragte die Vermittlerin eine Überprüfung dieses Bundesgerichtsurteils. Sie machte geltend, sie habe im erstinstanzlichen Verfahren sehr wohl eine konkrete Berechnung eingereicht, und warf dem Bundesgericht vor, dies fälschlicherweise übersehen zu haben. Das Bundesgericht wies diesen Antrag nun ab. Es hielt fest, dass es dabei nicht um ein versehentlich übergangenes Aktenstück gehe, sondern um eine Frage der Rechtsanwendung. Solche Einwände – etwa der Vorwurf eines falschen Argumentationswegs – können nicht als Grundlage für eine Neubeurteilung dienen.

Das Bundesgericht betonte zudem, dass eine solche Überprüfung nicht dazu dient, die Rechtslage erneut zu diskutieren oder ein bereits gefälltes Urteil nochmals in Frage zu stellen. Die Vermittlerin muss die Gerichtskosten von 1000 Franken tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 07. May 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5F_10/2026