Symbolbild
Modellagentur scheitert mit erneutem Anlauf gegen Transportunternehmen
Eine Modellagentur wollte ein früheres Urteil anfechten, das ihre Klage wegen unerlaubter Bildnutzung abwies. Die Richter lehnten den Antrag ab.

Eine Agentur, die nichtprofessionelle Fotomodelle für Werbekampagnen vermittelt, warf einem Transportunternehmen vor, Bilder länger als vereinbart oder für andere Zwecke als abgemacht verwendet zu haben. Die Agentur forderte dafür rund 9'275 Franken. Sowohl das Regionalgericht Bern-Mittelland als auch das Berner Obergericht wiesen die Klage ab.

Als die Agentur daraufhin das Bundesgericht anrief, trat dieses auf die Eingabe gar nicht erst ein – mit der Begründung, die Beschwerde sei ungenügend begründet worden. Die Agentur hatte es versäumt, ihre verfassungsrechtlichen Rügen hinreichend zu substanziieren, also konkret und nachvollziehbar darzulegen.

Daraufhin verlangte die Agentur, das Bundesgericht solle sein eigenes Urteil überprüfen und die Sache neu beurteilen. Sie argumentierte, das Gericht sei zu Unrecht davon ausgegangen, dass keine ausreichend begründeten Rügen vorlägen. Doch das Bundesgericht wies auch diesen Antrag ab. Es hielt fest, dass ein solches Überprüfungsverfahren nicht dazu dient, die rechtliche Beurteilung erneut zu diskutieren oder eine andere Einschätzung zu verlangen. Die Agentur habe keine Tatsachen genannt, die das Gericht übersehen hätte – sie kritisiere lediglich, wie das Gericht die Anforderungen an eine Beschwerdebegründung angewendet habe. Das aber sei eine Frage der Rechtsanwendung und kein zulässiger Grund für eine Überprüfung.

Die Agentur muss nun die Gerichtskosten von 1'000 Franken tragen. Der Fall ist damit endgültig abgeschlossen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 07. May 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5F_11/2026