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Fotoagentur scheitert mit Klage gegen Bauunternehmen wegen Bildnutzung
Eine Fotoagentur forderte Geld für die unerlaubte Weiternutzung von Werbebildern. Ihr Antrag auf Neubeurteilung des Falls wurde abgewiesen.

Eine Agentur, die nichtprofessionelle Fotomodelle für Werbezwecke vermittelt, stritt mit einem Bauunternehmen um die Nutzung von Fotos. Das Unternehmen hatte Aufnahmen eines vermittelten Modells für seinen Internetauftritt erstellen lassen – und diese nach Ablauf der vereinbarten dreijährigen Nutzungsdauer weiterhin verwendet. Die Agentur forderte deshalb knapp 3'930 Franken als Entschädigung.

Das Bezirksgericht Winterthur sprach der Agentur lediglich 560 Franken zu und wies die Klage im Übrigen ab. Das Zürcher Obergericht bestätigte dieses Urteil. Als die Agentur den Fall ans Bundesgericht weiterzog, trat dieses auf die Beschwerde nicht ein – mit der Begründung, die Eingabe sei ungenügend begründet worden.

Daraufhin verlangte die Agentur, das Bundesgericht solle sein eigenes Urteil überprüfen und den Fall neu beurteilen. Sie argumentierte, das Gericht habe ihre Rügen zu Gehör, zum Streitgegenstand und zur Berechnung der Entschädigung gar nicht behandelt. Doch das Bundesgericht wies diesen Antrag ab: Die beanstandeten Punkte beträfen die Rechtsanwendung, die nicht Gegenstand einer solchen nachträglichen Überprüfung sein könne. Dass das Gericht die inhaltlichen Anträge nicht beurteilt habe, sei schlicht eine zwangsläufige Folge davon, dass es auf die Beschwerde gar nicht erst eingetreten sei.

Die Agentur muss nun die Gerichtskosten von 1'000 Franken tragen. Der Fall zeigt, dass eine Eingabe ans Bundesgericht inhaltlich sorgfältig begründet sein muss – andernfalls wird sie ohne inhaltliche Prüfung zurückgewiesen, und eine spätere Korrektur ist kaum möglich.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 07. May 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5F_8/2026