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Fotomodell-Agentur scheitert mit Klage gegen Baufirma
Eine Agentur für Fotomodelle forderte von einer Baufirma gut 2'000 Franken wegen unerlaubter Bildnutzung. Die Richter wiesen den Antrag auf Neubeurteilung ab.

Eine Agentur, die nichtprofessionelle Fotomodelle für Werbeaufnahmen vermittelt, warf einer Baufirma vor, Bilder eines Modells ohne Erlaubnis verwendet zu haben. Sie forderte deshalb rund 2'050 Franken Schadenersatz. Sowohl das Bezirksgericht Winterthur als auch das Zürcher Obergericht wiesen die Klage ab.

Die Agentur zog den Fall weiter ans Bundesgericht. Dieses trat auf die Beschwerde jedoch nicht ein, weil die Eingabe nicht ausreichend begründet war. Die Agentur liess es dabei nicht bewenden und verlangte wenige Wochen später, das Bundesgericht solle sein eigenes Urteil nochmals überprüfen und die Sache neu beurteilen.

Zur Begründung brachte die Agentur vor, das Bundesgericht habe einen ihrer Ansprüche übersehen: Sie habe ausdrücklich auch eine Herausgabe des Gewinns verlangt, den die Baufirma durch die unerlaubte Bildnutzung erzielt haben soll. Das Bundesgericht habe dies nicht berücksichtigt. Eine solche nachträgliche Überprüfung eines eigenen Urteils ist jedoch nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich – etwa wenn das Gericht einen Antrag schlicht übersehen hat oder wenn bestimmte Verfahrensfehler unterlaufen sind.

Das Bundesgericht wies diesen Antrag nun ab. Es hielt fest, dass die Agentur keinen echten Verfahrensfehler geltend mache, sondern im Grunde eine erneute inhaltliche Diskussion der Rechtslage anstrebe. Das sei jedoch nicht der Zweck einer solchen nachträglichen Überprüfung. Dass das Gericht die materiellen Ansprüche nicht beurteilt hatte, sei zudem eine zwangsläufige Folge davon, dass es auf die ursprüngliche Beschwerde gar nicht eingetreten war. Die Agentur muss nun zusätzlich 1'000 Franken Gerichtskosten tragen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 07. May 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 5F_9/2026