Ein 1953 geborener Mann hatte nach dem Tod seiner Frau eine Witwerrente der AHV bezogen. Diese wurde im November 2010 eingestellt, als seine jüngste Tochter 18 Jahre alt wurde. Gleichzeitig strich die Ausgleichskasse Appenzell Ausserrhoden auch die ergänzenden Sozialleistungen, die an die Witwerrente geknüpft waren. Der Mann wehrte sich dagegen – ein Verfahren, das sich über viele Jahre hinzog und unter anderem den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigte.
Das Obergericht Appenzell Ausserrhoden hatte das Verfahren zunächst sistiert, also auf Eis gelegt, bis alle übergeordneten Entscheide vorlagen. Im Februar 2026 stellte es dann fest, dass der Mann grundsätzlich Anspruch auf Ergänzungsleistungen für jene Zeiträume hat, in denen er sich in der Schweiz aufgehalten hatte. Die genaue Berechnung der Nachzahlung verwies das Gericht jedoch zurück an die Ausgleichskasse. Auf zusätzliche Forderungen, die der Mann im Frühling 2025 nachgereicht hatte, trat das Gericht nicht ein.
Vor Bundesgericht verlangte der Mann zusätzlich zur Nachzahlung einen Zins von fünf Prozent sowie Schadenersatz für verschiedene Nachteile, die ihm durch die als menschenrechtswidrig eingestufte Verweigerung der Witwerrente entstanden seien. Die zuständige Bundesrichterin trat jedoch auf diese Eingabe nicht ein. Beim Streit um die Ergänzungsleistungen und allfällige Zinsen handelt es sich um einen sogenannten Zwischenentscheid – das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, weshalb eine direkte Anfechtung vor Bundesgericht grundsätzlich nicht möglich ist. Der Mann hatte nicht dargelegt, warum ausnahmsweise sofort entschieden werden müsste.
Bezüglich der Schadenersatzforderungen rügte das Gericht, dass der Mann nicht ausreichend begründet habe, weshalb das Obergericht diese zu Unrecht abgewiesen habe. Wer lediglich inhaltlich argumentiert, ohne zu erklären, warum das Gericht überhaupt hätte eintreten müssen, erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an eine Beschwerde nicht. Das Verfahren geht nun zurück an die Ausgleichskasse, die den konkreten Nachzahlungsbetrag berechnen muss. Gerichtskosten wurden ausnahmsweise keine erhoben.