Symbolbild
Mann muss Busse von 3000 Franken für illegale Grenzmauer bezahlen
Ein Mann baute eine Grenzmauer teilweise in einem Gewässerraum und weigerte sich, sie abzureissen. Die Richter bestätigen die Ordnungsbusse von 3000 Franken.

Im Juli 2018 meldete ein Grundstückseigentümer in der Gemeinde Lauerz im Kanton Schwyz, er wolle entlang seiner Grundstücksgrenze eine kleine Mauer errichten. Noch bevor er eine Baugenehmigung erhalten hatte, begann er mit dem Bau. Der Gemeinderat verlangte daraufhin ein nachträgliches Baugesuch. Nach jahrelangem Hin und Her erteilte die Gemeinde im Februar 2024 die Baugenehmigung – allerdings nur für den Teil der Mauer, der ausserhalb des sogenannten Gewässerraums liegt. Den Abschnitt innerhalb dieses Schutzbereichs entlang eines Gewässers musste der Mann abreissen. Für jeden Tag, an dem er dieser Anordnung nicht nachkam, drohte die Gemeinde eine Busse von 100 Franken an.

Der Mann focht diese Verfügung durch mehrere Instanzen an, scheiterte jedoch überall. Auch eine Beschwerde ans Bundesgericht wurde Anfang 2025 nicht behandelt, weil sie den formalen Anforderungen nicht genügte. Trotzdem riss der Mann die Mauer nicht ab. Bei Kontrollen im Oktober und Dezember 2025 sowie im Januar 2026 stellte die Bauverwaltung fest, dass der betroffene Mauerabschnitt nach wie vor stand.

Daraufhin setzte die Gemeinde für den Monat Dezember 2025 eine Ordnungsbusse von insgesamt 3000 Franken fest. Der Mann wehrte sich dagegen vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz, das seine Klage im Februar 2026 abwies. Anschliessend gelangte er erneut ans Bundesgericht. Dort setzte er sich jedoch nicht konkret mit den Argumenten des Verwaltungsgerichts auseinander, sondern wiederholte lediglich seine eigene Sichtweise. Das genügte den Anforderungen an eine Beschwerde nicht.

Das Bundesgericht trat deshalb auf die Eingabe gar nicht erst ein. Die Busse von 3000 Franken bleibt damit bestehen. Immerhin verzichteten die Richter darauf, dem Mann zusätzliche Gerichtskosten aufzuerlegen.

Das Bundesgericht hat das Orginalurteil am 07. May 2026 publiziert.
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Urteilsnummer: 1C_197/2026